Die Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass eine Vererdung von Faulschlamm prinzipiell möglich ist. Dies belegen sowohl das gute Pflanzenwachstum im ersten Versuchsjahr als auch der nachgewiesene TR- und oTR-Abbau.
Es ist aber anhand der vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse ebenso deutlich geworden, dass dieses naturnahe Schlammbehandlungsverfahren, entgegen den allgemein positiven Angaben der Literatur, mit verfahrenstechnischen Risiken und Schwierigkeiten verbunden ist. Aus diesem Grund sollten im Vorfeld der Planung großtechnischer Anlagen dieser Art insbesondere nachfolgende Aspekte Gegenstand der Überlegungen und Diskussionen sein.
Rückbelastung
Biologisches System
Schlammentwässerung
Entsorgungssicherheit
Rückbelastung
Anhand der Untersuchungen wurde deutlich, dass die stoffliche und hydraulische Rückbelastung bei der Klärschlammvererdung im Vergleich zur maschinellen Entwässerung vergleichbar ist. Dies widerspricht Angaben der Literatur in der eine geringere Rückbelastung angegeben wird.
Die Klärschlammvererdung bietet bezüglich der Rückbelastung keine Vorteile.
Biologisches System
Allen Beteiligten sollte bewusst sein, dass es sich bei der Klärschlammvererdung immer um ein ökologisches System handelt. Die Kenntnis grundlegender biologischer Zusammenhänge ist somit eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Betrieb.
Ein biologisches System erfordert im Vergleich zur maschinellen Technik zudem einen erhöhten Überwachungs-, Steuerungs- und Regelungsbedarf. Dies gilt insbesondere bei Auffälligkeiten im Pflanzenwachstum bzw. der Vitalität des Bestandes. Werden geringste Anzeichen möglicher Schäden nicht rechtzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen, kann dies zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, wie das flächendeckende Absterben im Sommer 2004 eindrucksvoll belegt hat. Hier sind biologisches Interesse und die Kenntnisse wesentlicher Zusammenhänge seitens des Betreibers zwingend erforderlich.
Insgesamt darf die Anspruchslosigkeit in technischer Hinsicht den Betreiber nicht dazu verleiten, die Pflanzenbeete einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Sorgfältige Beobachtung und Pflege der Beete sind für den Behandlungserfolg unerlässlich.
Schlammentwässerung
Vorrangiges Ziel der vegetativen Behandlung ist die Entwässerung des Klärschlammes. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist ein vitaler und flächendeckender Schilfbestand. Das derzeitige Ergebnis von rund 15 % TR zeugt von einer unzureichenden Entwässerungsleistung. Dessen ungeachtet bleibt festzuhalten, dass selbst bei optimalen Pflanzenwachstum sich auch nach 8-10-jähriger Behandlung sowie anschließender Trocknungsphase lediglich Feststoffgehalte im Schlammboden von maximal 20-22 % TR erreichen lassen.
Inwieweit das Rhizom tatsächlich im Schlammboden zu wurzeln vermag, konnte im Rahmen der Untersuchungen nicht geklärt werden.
Es wurde deutlich, dass aufgrund dieses schlechten Entwässerungsergebnisses weitere Maßnahmen, wie z.B. eine anschließende Kompostierung und Trocknung, erforderlich werden.
Entsorgungssicherheit
Grundsätzliches Problem der Verwertung ist das negative Image des Klärschlammes auf Seiten der Verbraucher. Die Untersuchungen des Schlammbodens haben gezeigt, dass das nach zweijähriger Klärschlammvererdung anfallende Substrat als Schlamm klassifiziert werden muss. Begriffe wie "vererdetes Material", "Klärschlammerde" oder "kompostähnliches Produkt" sind demnach für das vorliegende Material nicht zutreffend.
Selbst unter der Prämisse einer weiteren mikrobiologischen Umsetzung der Schlamminhaltsstoffe und einer vollständigen Durchwurzelung der Schlammschicht bleibt das Material von Klärschlammvererdungsanlagen gemäß aktuell gültiger Gesetzeslage definitionsgemäß Klärschlamm. Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kann dem nicht widersprochen werden.
Folglich stehen diesem Material prinzipiell die gleichen Entsorgungswege wie dem herkömmlichen Klärschlamm zur Verfügung. Jedoch erschweren die nachgewiesene Schwermetallakkumulation, die Verringerung des Heizwertes durch den Abbau von Organik, der geringe Feststoffgehalt, der verminderte Nährstoffgehalt sowie die pflanzlichen Bestandteile im Schlammboden die Verwertung resp. Entsorgung sowohl in technischer und abfallrechtlicher Hinsicht.
Abschließend bleibt die Aussage von Hruschka (2004) von grundlegender, praxisrelevanter Bedeutung. Demzufolge sollten Klärschlammvererdungsanlagen nur realisiert werden, wenn die Fragen der Entsorgung des Schlammbodens zweifelsfrei geklärt sind.