Vormittags; genaue Uhrzeit wird nach Ende der Anmeldefrist per E-Mail mitgeteilt
Alte Salzdahlumer Straße 203, 1. OG, Büro von Prof. Dietzel (bitte 15 Minuten vor Beginn der Prüfung erscheinen und im Geschäftsbereich melden, ebenfalls im 1. OG)
Prüfungssprache: Englisch Die Nutzung eines Wörterbuchs ist gestattet, wenn dieses vor Beginn der Prüfung der Aufsicht zur Einsicht vorgelegt wird.
Hilfsmittel sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eigene Stifte (blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber – kein Bleistift!) und Lineal / Geodreieck dürfen verwendet werden.
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Alte Salzdahlumer Straße 203, 1. OG im Büro von Prof. Dietzel (bitte 15 Minuten vor Beginn der Prüfung erscheinen und im Geschäftsbereich melden, ebenfalls im 1. OG)
Prüfungssprache: Die Fragen sind auf Englisch. Sie können auf Englisch oder Deutsch antworten. Die Nutzung eines Wörterbuchs ist gestattet, wenn dieses vor Beginn der Prüfung der Aufsicht zur Einsicht vorgelegt wird.
Hilfsmittel sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eigene Stifte (blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber – kein Bleistift!) und Lineal / Geodreieck dürfen verwendet werden.
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Die Fragen sind auf Englisch. Ihre Antworten können auf Englisch oder Deutsch sein. Die Nutzung eines Wörterbuchs ist gestattet, wenn dieses vor Beginn der Prüfung der Aufsicht zur Einsicht vorgelegt wird.
Hilfsmittel sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eigene Stifte (blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber – kein Bleistift!) und Lineal / Geodreieck dürfen verwendet werden.
Vormittags; genaue Uhrzeit wird nach Ende der Anmeldefrist per E-Mail mitgeteilt
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Prüfungssprache: Deutsch. Da die Vorlesungsfolien auf Englisch sind, können Sie auch mit den englischen Fachbegriffen antworten. Die Nutzung eines Wörterbuchs ist gestattet, wenn dieses vor Beginn der Prüfung der Aufsicht zur Einsicht vorgelegt wird.
Hilfsmittel sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eigene Stifte (blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber – kein Bleistift!) und Lineal / Geodreieck dürfen verwendet werden.
Prüfungssprache: Englisch Die Nutzung eines Wörterbuchs ist gestattet, wenn dieses vor Beginn der Prüfung der Aufsicht zur Einsicht vorgelegt wird.
Hilfsmittel sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eigene Stifte (blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber – kein Bleistift!) und Lineal / Geodreieck dürfen verwendet werden.
Prüfungssprache: Deutsch Die Nutzung eines Wörterbuchs ist gestattet, wenn dieses vor Beginn der Prüfung der Aufsicht zur Einsicht vorgelegt wird.
Hilfsmittel sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eigene Stifte (blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber – kein Bleistift!) und Lineal / Geodreieck dürfen verwendet werden.