Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle versichert. Unfälle müssen deshalb sofort gemeldet werden. Sie erhalten die Vordrucke für eine Unfallmeldung im Immatrikulationsamt.
Der Versicherungsschutz besteht, wenn Sie
- Lehrveranstaltungen besuchen oder an Veranstaltungen anderer Einrichtungen der Hochschule (beispielsweise der Bibliothek oder des Hochschulsports) teilnehmen oder
- wenn Sie an Veranstaltungen teilnehmen, die zwar außerhalb der Hochschule stattfinden (beispielsweise Praktika, Exkursionen, Seminare), jedoch von der Hochschule selbst organisiert und betreut werden.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie:
- zu Hause arbeiten oder an einer privaten Studienfahrt teilnehmen,
- Tätigkeiten für Ihre Studien-, Diplom- oder Doktorarbeiten erledigen, die außerhalb der Hochschule (zum Beispiel bei privaten Firmen) erbracht werden oder
- im Ausland sind.
Tipp für Studierende, die außerhalb der Hochschule ein Praktikum ableisten wollen: Schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit dem Praktikumsbetrieb ab. Es besteht dann ein Versicherungsschutz durch die jeweilige Berufsgenossenschaft, bei der die Praktikumsstelle Mitglied ist.
Kontakt zum Immatrikulationsamt