Rückmeldung

Das Einschreiben an der Universität ist nur der erste Schritt - immatrikulierte Studierende müssen sich jedes Semester rückmelden, um auch im nächsten Semester weiter zu studieren. Die Rückmeldung erfolgt, indem Sie die entsprechenden Beiträge und Gebühren für das nächste Semester überweisen.

Wann muss ich mich rückmelden?

  • Zum 01.02. für das kommende Sommersemester und
  • zum 01.08. für das kommende Wintersemester.

Wie kann ich mich rückmelden?

  • Überweisen Sie den Betrag auf das Konto der TU Braunschweig

Wird der Betrag - beispielsweise bei einer Beurlaubung - später reduziert, werden zu viel entrichtete Beiträge automatisch auf das Ursprungskonto zurück überwiesen.

Wichtig: Eine Bareinzahlung im Immatrikulationsamt ist nicht möglich.

Welchen Betrag muss ich überweisen?

Das hängt von Ihrem Studiengang und der Studienform ab. Die Details können Sie auf den Seiten zur Finanzierung nachlesen.

Wenn Sie sich zurückgemeldet haben, können Sie Ihren Studierendenausweis, die TUcard, für das kommende Semester neu validieren.

Achtung: Wenn Sie sich nicht innerhalb der Frist zurückgemeldet haben, werden Sie zum Semesterende kraft Gesetz exmatrikuliert.

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