Krankenversicherung
Zur Sicherstellung eines ununterbrochenen Versicherungsverlaufs in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung empfiehlt sich bei einem Wechsel an eine andere Universität die Exmatrikulation zum Ende eines Semesters (31.03. bzw. 30.09.)
Angemeldete Prüfungen
Sollten Sie sich verbindlich zu einer Prüfung angemeldet haben, ist das damit begründete Prüfungsrechtsverhältnis bis zu seinem Abschluss durchzuführen. Eine Exmatrikulation entbindet Sie nicht von der Pflicht, die Prüfung abzulegen. Bitte setzen Sie sich in dieser Angelegenheit mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung.
TUcard (Studierendenausweis)
Die TUcard verbleibt auch nach der Exmatrikulation in Ihrem Besitz und kann weiterhin als Bibliotheksausweis verwendet werden. Eine weitere Nutzung als Studierendenausweis ist jedoch nicht gestattet.
Rückzahlung von Gebühren & Entgelten
Liegt das beantragte Exmatrikulationsdatum vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn eines Semesters, so werden die geleisteten Abgaben und Entgelte gemäß § 19 Abs. 6 Satz 4 Niedersächsisches Hochschulgesetz für dieses Semester zurückerstattet.