Hier geben wir Ihnen Antworten zu vielen Fragen rund um unsere Onlineanträge in TUconnect. Sollte die passende nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns bitte unter i-amt(at)tu-braunschweig.de .
Loggen Sie sich einfach mittels Ihrer TUBS-ID in TUconnect ein. Wählen Sie danach in der oberen roten Linkleiste "Service" → "Anträge" und klicken auf den gewünschten Antrag.
Gasthörende haben derzeit keinen Zugang zu TUconnect und können daher keine Onlineanträge stellen.
Folgeanträge können jedoch von einer gültigen TUBS-E-Mailadresse als Scan oder gut lesbares Foto (PDF- oder JPEG-Format) an i-amt.sc-beratungsbuero(at)tu-braunschweig.de gesendet werden.
Loggen Sie sich mit Ihrer TUBS-ID in TUconnect ein und klicken in der oberen roten Linkleiste auf "Service" → "Anträge" → "Änderung Personendaten". Klicken Sie auf der nächsten Seite auf "Neuen Antrag erfassen" und wählen den gewünschten Antrag aus.
Sobald Sie einen Antragstyp ausgewählt haben, werden Ihnen die erforderlichen Dokumente im unteren Bereich angezeigt. Diese sind als PDF- oder JPEG-Datei hochzuladen.
Wenn von Ihnen gewünscht, erhalten Sie bei einer Namensänderung kostenfrei eine neue TUcard. Diese kann im Austausch gegen Ihre alte Karte und gegen Vorlage Ihres Personalausweises im Studienservice-Center abgeholt werden.
Ja, allerdings bezieht sich die Namens- und Geschlechtsänderung auf Ihren angezeigten Namen im System, Ihre Studienbescheinigungen und Ihre Notenspiegel. Wir stellen Ihnen auch kostenfrei eine neue TUcard aus. Zeugnisse werden jedoch auf Ihren alten Namen ausgestellt, bis Sie uns eine geänderte Geburtsurkunde oder den Gerichtsentscheid vorlegen können.
Loggen Sie sich in TUconnect ein. Gehen Sie auf "Mein Studium" → "Studienservice" → "Kontaktdaten". Klicken Sie das Stiftsymbol neben dem Eintrag an, den Sie ändern möchten.
Aufhebung der Sperre zur Vorlage des Bachelorzeugnis
Loggen Sie sich mit Ihrer TUBS-ID in TUconnect ein und klicken in der oberen roten Linkleiste auf "Mein Studium" → "Studienservice" → "Sperren". Klicken Sie das auf das orange hinterlegte Feld.
Als Nachweis wird das Bachelor- Zeugnis inklusive Urkunde benötigt. Bei TU-internen Studierenden reicht eine Studienabschlussbescheinigung als Nachweis aus. Sollte die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule bei der Einschreibung noch nicht vorgelegen haben, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch.
Loggen Sie sich mit Ihrer TUBS-ID in TUconnect ein und klicken in der oberen roten Linkleiste auf "Service" → "Anträge" → "Beurlaubung". Klicken Sie auf der nächsten Seite auf "Neuen Antrag erfassen" und wählen den gewünschten Beurlaubungsgrund aus.
Ihr Beurlaubungsbescheid wird Ihnen online in TUconnect bereitgestellt. Sie finden ihn in Ihrem persönlichen Bereich unter "Mein Studium" → "Studienservice" → "Bescheide / Bescheinigungen"
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie den Bescheid abweichend an Ihre TUBS-E-Mailadresse.
Wir empfehlen die dauerhafte Speicherung der Bescheinigungen.
Zur Sicherstellung eines ununterbrochenen Versicherungsverlaufs in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung empfiehlt sich bei einem Wechsel an eine andere Universität die Exmatrikulation zum Ende eines Semesters (31.03. bzw. 30.09.)
Angemeldete Prüfungen
Sollten Sie sich verbindlich zu einer Prüfung angemeldet haben, ist das damit begründete Prüfungsrechtsverhältnis bis zu seinem Abschluss durchzuführen. Eine Exmatrikulation entbindet Sie nicht von der Pflicht, die Prüfung abzulegen. Bitte setzen Sie sich in dieser Angelegenheit mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung.
TUcard (Studierendenausweis)
Die TUcard verbleibt auch nach der Exmatrikulation in Ihrem Besitz und kann weiterhin als Bibliotheksausweis verwendet werden. Eine weitere Nutzung als Studierendenausweis ist jedoch nicht gestattet.
Rückzahlung von Gebühren & Entgelten
Liegt das beantragte Exmatrikulationsdatum vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn eines Semesters, so werden die geleisteten Abgaben und Entgelte gemäß § 19 Abs. 6 Satz 4 Niedersächsisches Hochschulgesetz für dieses Semester zurückerstattet.
Loggen Sie sich mit Ihrer TUBS-ID in TUconnect ein und klicken in der oberen roten Linkleiste auf "Service" → "Anträge" → "Exmatrikulation/Löschung". Klicken Sie auf der nächsten Seite auf "Neuen Antrag erfassen" und wählen den gewünschten Antrag aus.
Ihre Exmatrikulationsbescheinigungen werden Ihnen online in TUconnect bereitgestellt. Sie finden sie in Ihrem persönlichen Bereich unter "Mein Studium" → "Studienservice" → "Bescheide / Bescheinigungen"
Wir empfehlen die dauerhafte Speicherung der Bescheinigungen.
Bei einigen wenigen Studierenden kann die Exmatrikulationsbescheinigung nicht in TUconnect bereitgestellt werden. In diesem Fall erhalten die betreffenden Studierenden eine Statusmeldung zu ihrem Antrag. Die Bescheinigungen werden dann an die TUBS-Mailadresse versendet.
Noch vorhandenes Guthaben auf der TUcard kann bis zum Tag der Exmatrikulation in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks ausgegeben werden. Ist eine Erstattung in bar gewünscht, ist zuerst eine sogenannte Guthabenverfügung im Studienservice-Center einzuholen, die anschließend in der Mensa 1 abgeben wird. Die weiteren Schritte entnehmen Sie dann bitte der Guthabenverfügung.