Krankenversicherung

Krankenversicherung für Studierende

Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Studierende

Grundsätzlich sind Studierende gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 SGB V versicherungspflichtig. Daher müssen Sie während Ihres Studiums an der TU Braunschweig krankenversichert sein.

Elektronischer Krankenversicherungsnachweis zur Einschreibung erforderlich

Absendernummer der TU Braunschweig: H0002117

 

Meldungen in Papierform können nicht mehr angenommen werden!

Gemäß § 199a SGB V besteht bezüglich der Krankenversicherung zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und Hochschulen eine gegenseitige Meldepflicht. Die TU Braunschweig setzt dies ab dem 01.12.2021 mit dem neuen elektronischen Studenten-Meldeverfahren (SMV) um.

Was bedeutet das für Sie?

Informationen zum Austausch meldepflichtiger Daten zwischen der TU Braunschweig und den Krankenkassen

Zwischen der TU Braunschweig und den Krankenkassen werden beispielsweise Daten über den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen elektronisch ausgetauscht. Nachfolgend können Sie sich über die Meldepflichten der TU Braunschweig und der Krankenkassen informieren.

Ute Bischoff
Immatrikulationsamt, Pockelsstraße 11, 38106 Braunschweig