Die TU Braunschweig stellt für alle Hochschulmitglieder kostenpflichtige Parkflächen zur Verfügung, um eine bedarfsgerechte Nutzung während Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung zu ermöglichen. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu Registrierung, Tickets, Nutzung und Rahmenbedingungen.
Um die Parkflächen der TU nutzen zu können, ist vorab eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Einrichtung eines persönlichen Nutzerkontos erfolgt über das TU-Portal:
tu-braunschweig.campusparken.de
Die Zugehörigkeit zur TU Braunschweig wird im Rahmen der Registrierung über die persönliche TU-Funktions-E-Mail-Adresse verifiziert. Erst nach erfolgreicher Verifizierung können Parkberechtigungen erworben werden.
Über das persönliche Nutzerkonto können flexibel Parkberechtigungen entsprechend dem individuellen Bedarf erworben werden.
Folgende Ticketarten stehen zur Verfügung:
Die erworbene Parkberechtigung gilt für sämtliche ausgewiesenen TU-Parkflächen. Das bedeutet:
Die Parkflächen dienen der Unterstützung des täglichen Hochschulbetriebs und stehen ausschließlich für universitäre Zwecke zur Verfügung. Die Parkberechtigung wird erteilt für Hochschulangehörige zur Ausübung von Studien- und Diensttätigkeiten.
Nicht gestattet ist u.a.:
Der Erwerb von Parkberechtigungen erfolgt ausschließlich online über das Nutzerkonto.
Es stehen folgende Zahlungsdienste zur Verfügung:
Google Pay, Apple Pay, Klarna, Riverty, Pay by Bank, Kreditkarten, SEPA-Lastschrift
Es bestehen folgende Zahlungsoptionen:
Ein bestehendes Abonnement kann jederzeit mit Wirkung zum nächsten Monat gekündigt werden.
Um eine flexible Nutzung zu ermöglichen, können im persönlichen Nutzerkonto bis zu fünf Fahrzeuge hinterlegt werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn im Haushalt mehrere Fahrzeuge zur Verfügung stehen oder ein häufiger Fahrzeugwechsel erforderlich ist.
Bitte beachten Sie jedoch: Es darf immer nur ein Fahrzeug aus einem Nutzerkonto auf TU-Parkflächen parken. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Fahrzeuge aus einem Account wird systemseitig automatisch erkannt.
Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Zuwiderhandlung gegen die Parkordnung dar und wird geahndet.
Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen zum Ticketkauf:
Die Nutzung der Parkflächen ist an die Zugehörigkeit zur TU Braunschweig gebunden.
Mit dem Ausscheiden aus der Universität (z. B. durch Exmatrikulation oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses) wird das Nutzerkonto gelöscht. Eine weitere Nutzung der Parkflächen ist dann nur noch als Gast möglich.
Nutzerkonten können aber auch jederzeit vom Nutzer selbst gelöscht werden. Ggf. noch gültige Parkberechtigungen verlieren damit jedoch ihre Gültigkeit.
Das Anlegen eines neuen Nutzerkontos ist jederzeit möglich.
Der Erwerb einer Parkberechtigung ist freiwillig und erfolgt ausschließlich bei tatsächlichem Bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zum Kauf eines Tickets.
Nur wer parkt, löst ein Ticket.