Parken für Hochschulmitglieder

Die TU Braunschweig stellt für alle Hochschulmitglieder kostenpflichtige Parkflächen zur Verfügung, um eine bedarfsgerechte Nutzung während Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung zu ermöglichen. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu Registrierung, Tickets, Nutzung und Rahmenbedingungen.

Registrierung und Zugang

Um die Parkflächen der TU nutzen zu können, ist vorab eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Einrichtung eines persönlichen Nutzerkontos erfolgt über das TU-Portal:

tu-braunschweig.campusparken.de

Die Zugehörigkeit zur TU Braunschweig wird im Rahmen der Registrierung über die persönliche TU-Funktions-E-Mail-Adresse verifiziert. Erst nach erfolgreicher Verifizierung können Parkberechtigungen erworben werden.

Parkberechtigungen und Tarife

Über das persönliche Nutzerkonto können flexibel Parkberechtigungen entsprechend dem individuellen Bedarf erworben werden.

Folgende Ticketarten stehen zur Verfügung:

  • Tagestickets für 3,50 € - für gelegentliche Nutzung
  • Monatstickets für 10 € - für regelmäßiges Parken

Weitere Informationen zu Preisen und Konditionen

Geltungsbereich der Parkberechtigung

Die erworbene Parkberechtigung gilt für sämtliche ausgewiesenen TU-Parkflächen. Das bedeutet:

  • Eine Parkberechtigung gilt für alle TU-Parkflächen
  • Es gibt keine zonalen oder campusbezogenen Einschränkungen
  • Ein mehrfaches Anfahren von Parkflächen pro Tag ist möglich
  • Der Wechsel von Parkflächen im Tagesverlauf ist zulässig

Übersicht aller Parkbereiche

Parkbedingungen

Die Parkflächen dienen der Unterstützung des täglichen Hochschulbetriebs und stehen ausschließlich für universitäre Zwecke zur Verfügung. Die Parkberechtigung wird erteilt für Hochschulangehörige zur Ausübung von Studien- und Diensttätigkeiten.

Nicht gestattet ist u.a.:

  • das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen bzw. die Nutzung der TU-Parkflächen als Dauerparkplatz
  • die Nutzung der Parkplätze für private Zwecke

Zur Parkordnung 

Zahlung und Abonnement

Der Erwerb von Parkberechtigungen erfolgt ausschließlich online über das Nutzerkonto.

Es stehen folgende Zahlungsdienste zur Verfügung:
Google Pay, Apple Pay, Klarna, Riverty, Pay by Bank, Kreditkarten, SEPA-Lastschrift

Es bestehen folgende Zahlungsoptionen:

  • Einmalzahlung -auch für mehrere Monate oder als Semesterticket im Voraus möglich
  • Abonnements - mit monatlicher automatischer Verlängerung

Ein bestehendes Abonnement kann jederzeit mit Wirkung zum nächsten Monat gekündigt werden.

Zur Registrierung

Mehrere Fahrzeuge mit Account

Um eine flexible Nutzung zu ermöglichen, können im persönlichen Nutzerkonto bis zu fünf Fahrzeuge hinterlegt werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn im Haushalt mehrere Fahrzeuge zur Verfügung stehen oder ein häufiger Fahrzeugwechsel erforderlich ist.

Bitte beachten Sie jedoch: Es darf immer nur ein Fahrzeug aus einem Nutzerkonto auf TU-Parkflächen parken. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Fahrzeuge aus einem Account wird systemseitig automatisch erkannt.

Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Zuwiderhandlung gegen die Parkordnung dar und wird geahndet.

Weitere Informationen in der Parkordnung

Stornierung und Rückerstattung

Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen zum Ticketkauf:

  • Bereits erworbene Tickets können nicht storniert werden.
  • Eine Rückerstattung für nicht genutzte Parkberechtigungen ist ausgeschlossen.

Beendigung des Nutzerkontos

Die Nutzung der Parkflächen ist an die Zugehörigkeit zur TU Braunschweig gebunden.

Mit dem Ausscheiden aus der Universität (z. B. durch Exmatrikulation oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses) wird das Nutzerkonto gelöscht. Eine weitere Nutzung der Parkflächen ist dann nur noch als Gast möglich.

Nutzerkonten können aber auch jederzeit vom Nutzer selbst gelöscht werden. Ggf. noch gültige Parkberechtigungen verlieren damit jedoch ihre Gültigkeit.

Das Anlegen eines neuen Nutzerkontos ist jederzeit möglich.

Freiwilligkeit der Nutzung

Der Erwerb einer Parkberechtigung ist freiwillig und erfolgt ausschließlich bei tatsächlichem Bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zum Kauf eines Tickets.

Nur wer parkt, löst ein Ticket.