Auf den Parkflächen der TU Braunschweig gelten die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die universitäre Parkordnung. Verstöße werden konsequent geahndet.
Parkordnung der TU Braunschweig
Parken ohne gültige Parkberechtigung
Wer ohne gültiges Ticket oder ohne registrierte Parkberechtigung parkt, begeht einen Vertragsverstoß.
Folgen: 40 € Vertragsstrafe
Gilt auch bei:
- abgelaufenem Tagesticket
- nicht registriertem Fahrzeug
- paralleler Nutzung mehrerer Fahrzeuge desselben Nutzerkontos
Hinweis:
Tickets können bis zu 48 Stunden nach Ausfahrt nachträglich gezahlt werden.
Falschparken & Abschleppen
Abschleppgründe:
- Parken in Feuerwehrzufahrten
- Verkehrsbehinderndes Abstellen
- Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen (z. B. Grünflächen, Gehwege)
- Parken auf Sonderflächen ohne Berechtigung (z. B. Behindertenparkplätze)
- Abstellen nicht zugelassener oder nicht fahrbereiter Fahrzeuge
Hinweis:
Die Kosten des Abschleppens trägt die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter.
Missbräuchliche Nutzung von Parkberechtigungen
Die Parkflächen dürfen ausschließlich von berechtigten Hochschulmitgliedern und Gästen genutzt werden.
Unzulässig:
- Nutzung durch hochschulfremde Personen über Nutzerkonten von Hochschulmitgliedern
- Nutzung registrierter Fahrzeuge durch nicht berechtigte Personen
- Dauerparken ohne universitären Anlass
- Mehrtägiges Abstellen ohne genehmigten Ausnahmefall
Konsequenzen:
- Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen
- Widerruf der Parkberechtigung
- Sperrung des Nutzerkontos
Überschreitung der zulässigen Parkdauer
- Fahrzeuge mit Dauer- oder Monatstickets dürfen max. 24 Stunden ununterbrochen abgestellt werden
- Mehrtägiges Parken nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Dienstreise)
- Bei Verstoß kann die Parkberechtigung widerrufen werden
Besondere Regelungen
E-Ladepunkte
- Nutzung ausschließlich für Dienstfahrzeuge zu Ladezwecken
- Private Fahrzeuge dürfen nicht parken oder laden