Rechtliche Grundlagen und Genehmigung

Tierversuche dürfen in Deutschland nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Jeder Tierversuch muss vor Beginn detailliert beantragt, wissenschaftlich begründet und von der zuständigen Behörde genehmigt werden. In Niedersachsen ist hierfür das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig.

In den Anträgen muss unter anderem dargelegt werden, warum der Tierversuch notwendig ist, welche Alternativen geprüft wurden, wie viele Tiere benötigt werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, um Belastungen zu minimieren. Ohne eine behördliche Genehmigung dürfen keine Tierversuche durchgeführt werden.

Alle Personen, die mit Versuchstieren arbeiten, müssen entsprechend qualifiziert sein und regelmäßig geschult werden. Die Einhaltung der genehmigten Verfahren wird intern und extern kontrolliert. Zusätzlich werden die Tiere tierärztlich betreut und ihr Wohlbefinden regelmäßig überprüft.