BAföG

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Wie erhalte ich einen Nachweis über erbrachte Leistungen fürs BAföG-Amt?

Der Nachweis für alle Bachelorstudiengänge erfolgt durch eine vom Prüfungsamt unterschriebene Notenbescheinigung. Diese kann per E-Mail im Prüfungsamt beantragt werden.

Für die Staatsexamensstudiengänge Lebensmittelchemie und Pharmazie gilt weiterhin das Formular „Bescheinigung nach § 48 BAföG“. Dies erhalten Sie beim BAföG-Amt oder HIER. Bitte ausfüllen (Förderungsnummer nicht vergessen!) und im Prüfungsamt einreichen. Das Prüfungsamt überprüft Ihre erbrachten Leistungen (sind die erforderlichen Leistungspunkte bis in der Regel zum Ende des 4. Semesters erreicht?) und leitet das Formular an das BAföG-Amt weiter.