Modul CM-PROF Professionalisierung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich Veranstaltungen, die schon im Bachelorstudiengang im entsprechenden Professionalisierungsmodul angerechnet wurden nicht noch einmal im Masterstudiengang angerechnet werden dürfen.
1. Industrieexkursion (1 LP)
- Für alle Studierenden ist die Teilnahme an der vom Institut für Technische Chemie angebotenen Industrieexkursion verpflichtend. Diese Exkursion wird im Sommersemester 2022 wegen der anhaltenden Corona-Lage noch einmal als Ersatzseminar angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie vom Studiendekanat, sobald die Termine feststehen.
2. "Pool-Modell" der TU Braunschweig
- Alle Veranstaltungen des "Pool-Modells" der TU Braunschweig sind anrechenbar. Die semesteraktuelle Liste finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis -> *Besondere Verzeichnisse* -> Pool (TUconnect). Von der Anrechnung ausgenommen sind Veranstaltungen, die zum Pflicht- und Wahlpflichtbereich der Studiengänge Bachelor und Master Chemie gehören.
- Zusätzlich zu den Veranstaltungen des Pool-Modells können auch Veranstaltungen andere Studiengänge der TU Braunschweig oder anderer Hochschulen auf formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss anerkannt werden.
3. Betriebspraktika und Exkursionen (jeweils bis zu 8 LP)
- Betriebspraktika müssen durch eine Bescheinigung sowie durch einen Bericht, in dem die erwobene überfachlichen Kompetenzen reflektiert werden, nachgewiesen werden.
- Auf formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss können u.U. auch durch eine Berufstätigkeit erworbenen Kompetenzen anerkannt werden, sofern diese nicht Zulassungsvoraussetzung für das Studium waren.
- Exkursionen können auf formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss anerkannt werden (Ausnahme siehe unter 1.)
Außderdem sind noch folgende Veranstaltungen/Tätigkeiten ohne Antrag anrechenbar:
- Veranstaltungen des Sprachenzentrums und auch außerhalb der TU Braunschweig erworbene Sprachnachweise, die durch ein Zertifikat eines Sprachenzentrums einer deutschen oder gelichgestellten ausländischen Hochschule oder Volkshochschule zu belegen sind. Englisch-Sprachkurse müssen mindestens mit dem Niveau B2, Sprachkurse in der zweiten bzw. dritten Schulfremdsprache mindestens mit dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) eingebracht werden.
- Tätigkeiten als Tutor in der Lehre können anerkannt werden, dabei werden für eine semesterbegleitende Tätigkeit 2 LP (insgesamt max. 4 LP) vergeben. Bitte reichen Sie dazu eine formlose Bescheinigung von der arbeitgebenden Institution ein.
- Auch Tätigkeiten als Sportobfrau/-mann, TrainerIn oder SportreferentIn können anerkannt werden.
- SCOUT-Programm zur Begleitung und Vernetzung internationaler Studierender
Bei weiteren Fragen zu Anrechnungen im Professionalisierungsmodul wenden Sie sich bitte an die
Studienkoordination