Alle Studierenden, die ihr Masterstudium im WS 25/26 beginnen, studieren automatisch nach der neuen Prüfungsordnung.
Studierende, die vor dem WS 25/26 ihr Masterstudium begonnen haben, verbleiben in ihrer bisherigen Prüfungsordnung, können sich aber entscheiden, ob sie in der alten Prüfungsordnung bleiben oder in die neue PO wechseln wollen. Beim Verbleiben in der alten Prüfungsordnung gilt der Prüfungsanspruch bis 31.03.2030. Danach erfolgt automatisch der Wechsel in die aktuelle Prüfungsordnung.
Der Wechsel in die neue Prüfungsordnung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv über einen Antrag an den Prüfungsausschuss erfolgen. Der Antrag kann ab dem 01.10.2025 mit der Originalunterschrift beim Prüfungsamt abgegeben werden. Anträge zum Wechsel in die neue Prüfungsordnung können bis 31.03.2026 beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Antragsformular: (Formular kann ab Mitte September heruntergeladen werden)