Einreichung der Habilitationsschrift

Folgende Unterlagen sind im Habilitationsbüro der Fakultät für Lebenswissenschaften komplett einzureichen:

  • formloser Antrag auf Zulassung zur Habilitation (»Der Antrag auf Zulassung zur Habilitation ist schriftlich an die Leitung der Fakultät zu richten, in deren Zuständigkeit das Fachgebiet fällt, für das die Lehrbefugnis angestrebt wird.«) mit Nennung der angestrebten Venia legendi für das entsprechende Fachgebiet und der*des betreuenden Mentor*in des Habilitationsverfahrens
  • unterschriebener aktueller Lebenslauf inklusive persönlichem und beruflichem Werdegang
  • Abschlusszeugnisse und -Urkunden der wissenschaftlichen Ausbildung und wissenschaftlichen Prüfungen inkl. der Promotionsurkunde
  • Habilitationsschrift (mind. 4 gebundene Exemplare, vgl. Deckblatt zur Einreichung), in gebundener Form
  • Liste der Publikationen und zum Druck angenommenen wissenschaftlichen Veröffentlichung mit je einer Kopie
  • Übersicht über die bisherige Lehrtätigkeit (i. d. R. 4 Semester)
  • Eidesstattliche Erklärung über frühere etwaige Habilitationsversuche
  • Vorlage des gültigen Personalausweises

Bitte verwenden Sie das Muster des Titelblattes der vorgelegten Habilitationsschrift zu Beginn Ihres Habilitationsvorhabens und für die Einreichung Ihrer Habilitationsschrift.