Die Vollversammlung der Fachgruppe Informatik ist die Versammlung aller Studierenden der Studiengänge Informatik Bachelor und Informatik Master. Sie bilden nämlich die Fachgruppe Informatik
Nach § 27 der Organisationssatzung ist sie das oberste empfehlende Organ der Fachgruppe und alle Mitglieder der Fachgruppe sind Stimmberechtigt. Sie gibt Anträge/Empfehlungen an den Fachgruppenrat ab, welcher diese auf der nächsten Sitzung behandeln muss. Sie wird vom FGR einberufen und soll laut Ordnung soll sie mindestens einmal pro Semester tagen. Sie ist nach § 14 Abs. 5 der Fachschaftenrahmenordnung ist sie beschlussfähig, wenn 20 % der Fachgruppenmitglieder anwesend sind.
Zum einberufen einer außerordentlichen Vollversammlung gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Aufgaben der Vollversammlung sehen wie folgt aus:
Wahl des Kassenwartes für die laufende Legislatur. Der: Die vorherige:r Kassenwart:in bleibt bis zur Wahl kommissarisch im Amt.
Entlastungsempfehlung des Rats, wobei die finanzielle Entlastungsempfehlung mit 2/3-Mehrheit erfolgen muss. Die Entlastung erfolgt mit dem Jahresabschluss der Studierendenschaft einer jeden Legislatur.
Empfehlungen zur Geschäftsordnung der Fachgruppe. Aktuell besitzt die Fachgruppe Informatik keine eigene Geschäftsordnung. Für uns gilt daher die StuPa-Geschäftsordnung sinngemäß.
Die 1. ordentliche Vollversammlung der Fachgruppe Informatik im Sommersemester 2025 findet am Mittwoch, den 21.05.2025 um 16:45 Uhr statt. Weitere Informationen befinden sich in der Einladung nach dem Login.
Die Einladungen und Protokolle werden Ihnen nach dem Login angezeigt. Sie sind ausschließlich den Studierenden der TU zur Verfügung gestellt.