Vollversammlung

Die Vollversammlung der Fachgruppe Informatik ist die Versammlung aller Studierenden der Studiengänge Informatik Bachelor und Informatik Master. Sie bilden nämlich die Fachgruppe Informatik

Nach § 27 der Organisationssatzung ist sie das oberste empfehlende Organ der Fachgruppe und alle Mitglieder der Fachgruppe sind Stimmberechtigt. Sie gibt Anträge/Empfehlungen an den Fachgruppenrat ab, welcher diese auf der nächsten Sitzung behandeln muss. Sie wird vom FGR einberufen und soll laut Ordnung soll sie mindestens einmal pro Semester tagen. Sie ist nach § 25 der Fachschaftenrahmenordnung ist sie beschlussfähig, wenn 20 % der Fachgruppenmitglieder anwesend sind.

Außerordentliche Vollversammlung einberufen

Zum einberufen einer außerordentlichen Vollversammlung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Auf Antrag des Fachgruppenrats
  • Auf schriftlichen Antrag von 5 % der Fachgruppenmitglieder

Aufgaben

Die Aufgaben der Vollversammlung sehen wie folgt aus:

  • Empfehlungen zur Geschäftsordnung der Fachgruppe. Aktuell besitzt die Fachgruppe Informatik keine eigene Geschäftsordnung. Für uns gilt daher die Fachschaftenrahmenordnung.
  • Wahl eines Kassenprüfungsausschusses (mind. 2 Personen), der einmal im Semester die Kasse der Fachgruppe überprüft und der Vollversammlung einen schriftlichen Bericht hierüber vorlegt.
  • Anhörung des Rechenschaftsbericht des letzten Fachgruppenrats.
  • Entlastungsempfehlung für den Fachgruppenrat.
  • Genehmigung des Protokolls der letzten Vollversammlung.

Einladungen und Protokolle

Die Einladungen und Protokolle werden Ihnen nach dem Login angezeigt. Sie sind ausschließlich den Studierenden der TU zur Verfügung gestellt.