Hintergrund
Mit der Einführung des Geschlechtseintrags „divers“ wurde in Deutschland auf rechtlicher Ebene anerkannt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung einer toleranteren Gesetzesgrundlage getan. Durch die Erleichterung der Anträge zur Änderung von Vornamen, Geschlechtseintrag und Titeln in Geburtsurkunden werden trans* Personen nicht mehr durch lange, belastende Gerichtsverfahren von diesem offiziellen Schritt abgehalten.
Bedarf
Trotz der offiziellen Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt sind die meisten Toiletten in öffentlichen Gebäuden immer noch zweigeschlechtlich ausgewiesen und nach Frauen und Männern getrennt. Für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sind meist keine Toiletten verfügbar und sie müssen eine Toilette aufsuchen, die nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Menschen berichten regelmäßig von Anfeindungen, Beleidigungen, Raumverweisen und sogar Gewaltandrohungen. Personen, die äußerlich nicht dem stereotypen Bild von Männern oder Frauen entsprechen, können ebenfalls betroffen sein. Auch ohne negative Intention können Hinweise oder Fragen wie "Sind Sie hier richtig?" unangenehm und verletzend sein.
Umsetzung
Die Einrichtung von geschlechterneutralen Toiletten trägt zum Abbau von Diskriminierung und damit dem strategischen Ziel der Gleichstellung aller Geschlechter bei. Diese neutral ausgeschilderten WCs können von allen Personen aufgesucht werden, wie es in einigen öffentlichen Räumen wie der Bahn oder dem Flugzeug üblich ist. Die genaue Umsetzung findet ihr unter folgenden Dateien:
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