Der Fakultätsrat hat auf seiner Sitzung am 03.02.2021 über mögliche Erleichterungen für Studierende aufgrund möglicher Härten bei der Umstellung auf das Online-Prüfungsformat beraten.
Der Fakultätsrat begrüßt und stimmt dem aktuellen TU-weiten Vorstoß zu, dass auf Antrag einmalig bis zu zwei nicht bestandene Online-Prüfungen im WS 2020/21 aus dem Studienverlauf gestrichen werden können (Stichwort limitierter Freiversuch / Joker-Regelung).
Der finale Wortlaut der Ordnung soll voraussichtlich am Montag 08.02.2021 im Senat verabschiedet werden.