Einsichtstermin der Prüfungen zur Bachelor- und Mastervertiefung in Produktion und Logistik aus dem Wintersemester 2020/2021

Die Prüfungseinsicht zur Bachelor- und Mastervertiefung in Produktion und Logistik aus dem Wintersemester 2020/2021 findet am 14. Juli 2021 im Zeitraum von 9:00 bis 11:30 Uhr im Raum PK 11.1 (Haus der Wissenschaft) statt. Um besonders hohen Andrang zu bestimmten Stoßzeiten zu vermeiden, erfolgt die Prüfungseinsicht in Zeitfenstern von 20 Minuten. Die Anmeldung erfolgt über Stud.IP. Hierfür können Sie sich in die folgende Stud.IP-Veranstaltung eintragen:

Prüfungseinsicht der Bachelor- und Mastervertiefung in Produktion und Logistik aus dem Wintersemester 2020/2021

Anmeldezeitraum ist vom 05. Juli (08:00 Uhr) bis zum 9. Juli (12 Uhr). Bitte tragen Sie sich verbindlich zur Prüfungseinsicht in einen Zeitslot unter „Teilnehmende“ --> „Gruppen“ ein. Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich! Pünktliches Erscheinen zu ihrem Zeitslot ist aufgrund der Einlasskontrollen zwingend erforderlich!

Aufgrund der Bestimmungen der TU Braunschweig hinsichtlich der Corona-Pandemie sind wir dazu angehalten, die Prüfungseinsicht nach den einschlägigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchzuführen. Beachten Sie hierzu die folgenden Anforderungen:

  • Zur Prüfungseinsicht bringen Sie bitte eine tagesaktuelle und ausgefüllte Erklärung über den fehlenden Verdacht einer Corona-Infektion mit („Selbsterklärung“). Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://cloudstorage.tu-braunschweig.de/getlink/fiAKTuADCHDdtq2XkvGmbjEq/2021-06-18_Selbsterklaerung_Studierende_Praesenz.pdf
  • Zur Teilnahme an der Einsicht muss ein Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 vorgewiesen werden, der nicht älter als 24h ist. Alternativ kann ein PCR-Test (nicht älter als 24h) vorgelegt werden. Die Teilnahme ist nur mit einer Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses möglich!
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht in den Gebäuden der TU Braunschweig. Nach dem Betreten und bis zum Verlassen des Gebäudes ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Auch nach Einnahme des Platzes muss die Gesichtsmaske getragen werden.
  • Es ist stehts ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Halten Sie bitte insbesondere auch vor und nach dem Hörsaal den Mindestabstand ein.

Studierende ohne vorherige Anmeldung bei Stud.IP, ohne gültige Selbsterklärung sowie ohne einen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltests werden von der Prüfungseinsicht ausgeschlossen und können NICHT teilnehmen!