Einsichtstermin der Prüfungen zur Bachelor- und Mastervertiefung in Produktion und Logistik aus dem Sommersemester 2021

Die Prüfungseinsicht zur Bachelor- und Mastervertiefung in Produktion und Logistik aus dem Sommersemester 2021 findet am 5. November 2021 im Zeitraum von 11:30 bis 14:30 Uhr im Raum ZI 24.2 (Grotrian) statt. Um besonders hohen Andrang zu bestimmten Stoßzeiten zu vermeiden, erfolgt die Prüfungseinsicht in Zeitfenstern von 30 Minuten. Die Anmeldung erfolgt über Stud.IP. Hierfür können Sie sich in die folgende Stud.IP-Veranstaltung eintragen:

Prüfungseinsicht der Bachelor- und Mastervertiefung in Produktion und Logistik aus dem Sommersemester 2021

Anmeldezeitraum ist vom 18. Oktober (08:00 Uhr) bis zum 29. Oktober (12:00 Uhr). Bitte tragen Sie sich verbindlich zur Prüfungseinsicht in einen Zeitslot unter „Teilnehmende“ --> „Gruppen“ ein. Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich! Pünktliches Erscheinen zu ihrem Zeitslot ist aufgrund der Einlasskontrollen zwingend erforderlich!

Aufgrund der Bestimmungen der TU Braunschweig hinsichtlich der Corona-Pandemie sind wir dazu angehalten, die Prüfungseinsicht nach den einschlägigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchzuführen. Beachten Sie hierzu die folgenden Anforderungen:

  • Zur Prüfungseinsicht bringen Sie bitte eine tagesaktuelle und ausgefüllte Erklärung über den fehlenden Verdacht einer Corona-Infektion mit („Selbsterklärung“). Alternativ können Sie für den 3G-Nachweis auch das Intake-System der TU Braunschweig verwenden. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://cloudstorage.tu-braunschweig.de/getlink/fiAKTuADCHDdtq2XkvGmbjEq/2021-06-18_Selbsterklaerung_Studierende_Praesenz.pdf

  • Zur Teilnahme an der Einsicht muss ein Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltests oder PCR-Test auf SARS-CoV-2 vorgewiesen werden, der nicht älter als 24h ist. Alternativ kann ein Impfzertifikat mit vollständigem Impfschutz vorgelegt werden.

  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht in den Gebäuden der TU Braunschweig. Nach dem Betreten und bis zum Verlassen des Gebäudes ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Auch nach Einnahme des Platzes muss die Gesichtsmaske getragen werden.

  • Es ist stehts ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Halten Sie bitte insbesondere auch vor und nach dem Hörsaal den Mindestabstand ein.

Studierende ohne vorherige Anmeldung bei Stud.IP, ohne gültige Selbsterklärung oder Intake-Nachweis sowie ohne einen Nachweis über einen negativen Test oder einem gültigen Impfzertifikat werden von der Prüfungseinsicht ausgeschlossen und können NICHT teilnehmen!