Folgekostenabschätzung möglicher VOC-Emissions-Regulierungen

Auftraggeber: Volkswagen AG

Laufzeit: 2014 bis 2015

 

Verantwortliche

  • Christoph Müller
  • Dr. Matthias Wichmann

 

Projektpartner

 

Ausgangslage und Problemstellung

Eine der wesentlichen umweltrelevanten Emissionen in der Automobilfertigung sind flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC). Bei hoher Dosierung können sich VOC negativ auf die Gesundheit betroffener Personen auswirken sowie zur Bildung von bodennahem Ozon beitragen. Zur Vermeidung der negativen Auswirkungen unterliegen VOC im Allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Im europäischen Kontext unterschieden sich die Regelungen dabei sowohl hinsichtlich der regional angewendeten Definition der zu betrachtenden VOC als auch hinsichtlich der einzuhaltenden Grenzwerte von VOC.

In der EU liegen Bestrebungen vor, Regulierungen zu VOC-Emissionen zukünftig weitergehend zu verschärfen. Aus der Regulierung können sich Implikationen für die Fahrzeugfertigung im europaweiten Kontext ergeben. Erfüllen Produktionsstandorte die zu erwartenden Grenzwerte nicht, so ergeben sich Schwierigkeiten mit Anlagengenehmigungen. Um diese zu vermeiden, können mit geeigneten Maßnahmen VOC-Emissionen grenzwertadäquat und ökonomisch sinnvoll reduziert werden.

 

Zielsetzung und Vorgehensweise

Vor diesem Hintergrund liegt das Ziel dieses Projektes in der szenariospezifischen Folgekostenabschätzung möglicher VOC-Emissions-Regulierungen. Hiermit soll das Spektrum möglicher Investitionshöhen sowie nachfolgender Folgekosten belastbar abgeschätzt werden.