Die KfG erarbeitet auf dieser Basis für die Hochschulleitung und den Senat Vorschläge für Maßnahmen, die zu einer Erfüllung des Gleichstellungsauftrages (NHG §3 Abs. 3) führen. 
 Schwerpunktbereiche sind:
 •    Familienfreundlichkeit kontinuierlich weiterentwickeln, fördern und ausbauen,
 •    Diversity Management für Studierende und Beschäftigte in Lehre und Forschung,
 •    Erhöhung des Anteils von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen,
 •    Karriere- und Personalentwicklung für Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur
 Aufgaben
 Zu den Aufgaben der Kommission für Gleichstellung gehören:
 •    Beratung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten,
 •    Vorschlagsrecht für die Wahl der hauptamtlichen zentralen Gleichstellungsbeauftragten und für die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Zentralen Einrichtungen und der Verwaltung, 
 •    Mitwirkung an der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Gleichstellungsplans als Teil der Entwicklungsplanung der Hochschule Erarbeitung von Maßnahmen im Rahmen des Gleichstellungsplans,
 •    Erarbeitung von Vergabevorschlägen im Rahmen des Programms zur Förderung des weiblichen Nachwuchses auf dem Weg zur Professur und des Programms zur Förderung von Promotionsabschlüssen