Gremienkunde

Studentische Gremien

Gremienkunde

Fachgruppenräte

Diese sind die Vertretung der Studierenden eines Studienganges. Sie organisieren beispielsweise die Orientierungswoche oder sind Ansprechpartner bei fachlichen Problemen. Eine Auflistung aller Fachgruppenräte findet ihr auf der Seite des AStA: Fachgruppen und Fachschaften – AStA TU Braunschweig (tu-braunschweig.de).

Fachschaftsräte

Die Fachschaftsräte bilden die studentische Vertretung einer Fakultät, d.h. sie kümmern sich um alle Belange, welche auf Fakultätsebene auftreten. Dies erfolgt unabhängig des Studienganges. 

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament ist unsere höchste Instanz. Hier treffen sich monatlich die Abgeordneten der unterschiedlichen Fakultäten um über studienrelevante Themen zu diskutieren und einen Beschluss zu fassen. Beispielsweise wäre hier die Festlegung des Semesterbeitrages, ein Statement zur Präsenzveranstaltungen an der Uni usw. aufzuführen. Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, empfehlen wir euch, den Instagram-Account des StuPas (stupa_tubs) einen Besuch abzustatten. Weiterhin wählen die Abgeordneten des StuPas auch den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss), uns (ÜgWa-Übergeordneter Wahlausschuss) oder den Haushaltsauschuss).

Kollegialgremien

Senat

Der Senat ist das höchste Gremium der TU Braunschweig. Die Mitgleider setzen sich aus den unterschiedlichen Statusgruppen. Der Hochschullehrergruppe, der Mitarbeitergruppe, der MTV-Gruppe (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung) und der Studierendengruppe. Insgesamt besitzen die Studierenden 2 der 13 Plätze. Im Senat wird alles rund um die Universiät behandelt. Dies schließt die Lehre (bspw. der Limitierte Freiversuch) oder die Nachhaltigkeit an der Uni ein. Unteranderem ist der Senat auch für die Wahl und  Besetzung der Kommissionen zuständig. Beispielsweise die Studienqualitätskommission, die Kommision für Studium und Lehre usw. 

Wenn ihr mehr zum Senat wissen wollt, fragt am besten die gewählten Vertreter*innen der Studierenden. 

Fakultätsrat 

Der Fakultätsrat ist für die Angelegenheiten innerhalb einer Fakultät zuständig, also beispielsweise Prüfungsordnungen oder die Schaffung neuer Studiengänge. Hier besetzen die Studierenden auch 2 Sitze. 

Kommission für Gleichstellung 

Die KfG erarbeitet auf dieser Basis für die Hochschulleitung und den Senat Vorschläge für Maßnahmen, die zu einer Erfüllung des Gleichstellungsauftrages (NHG §3 Abs. 3) führen. 
Schwerpunktbereiche sind:
•    Familienfreundlichkeit kontinuierlich weiterentwickeln, fördern und ausbauen,
•    Diversity Management für Studierende und Beschäftigte in Lehre und Forschung,
•    Erhöhung des Anteils von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen,
•    Karriere- und Personalentwicklung für Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Kommission für Gleichstellung gehören:
•    Beratung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten,
•    Vorschlagsrecht für die Wahl der hauptamtlichen zentralen Gleichstellungsbeauftragten und für die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Zentralen Einrichtungen und der Verwaltung, 
•    Mitwirkung an der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Gleichstellungsplans als Teil der Entwicklungsplanung der Hochschule Erarbeitung von Maßnahmen im Rahmen des Gleichstellungsplans,
•    Erarbeitung von Vergabevorschlägen im Rahmen des Programms zur Förderung des weiblichen Nachwuchses auf dem Weg zur Professur und des Programms zur Förderung von Promotionsabschlüssen