Wer darf was wählen?

Wählen dürfen die Mitglieder der Universität aus den 4 Statusgruppen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Jede Person wählt entsprechend der eigenen Zugehörigkeit zu einer Statusgruppe die jeweilige Vertretung seiner Statusgruppe in jedem Organ.

Für die Promovierendenvertretung steht den angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden ein Wahlrecht zu.

Zum Beispiel:

Ein Professor der Architektur wählt die Hochschullehrer-Vertretung für den Senat, den Fakultätsrat der Fakultät 3 und die Kommisson für Gleichstellung.

Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin aus der Physik wählt die Vertretung der Mitarbeitergruppe für den Senat, den Fakultätsrat der Fakultät 5 und die Kommission für Gleichstellung.

Eine MTV-Mitarbeiterin aus der Verwaltung wählt die MTV-Vertretung für den Senat und die Kommission für Gleichstellung. Da sie keiner Fakultät angehört, kann sie auch keinen Fakultätsrat wählen.

Ein Studierender des Maschinenbaues wählt die studentische Vertretung für den Senat, für den Fakultätsrat der Fakultät 4 und die Kommission für Gleichstellung.

Ein Doktorand der Fakultät Elektrotechnik wählt das Mitglied der Promovierendenvertretung für die Fakultät 5.