Welche Statusgruppen gibt es?

Welche Statusgruppen gibt es?

Die vier Statusgruppen sind in § 16 Abs. 2 NHG sowie in § 5 Abs. 1 der Wahlordnung der TU Braunschweig näher erläutert.

Es gibt nachfolgenden vier Gruppen:

  • Hochschullehrergruppe (H)
  • Mitarbeitergruppe (MI)
  • MTV -Gruppe (MTV)
  • Studierendengruppe (S)

Für die Wahl der Promovierendenvertretung sind gemäß § 9 Abs. 4 NHG alle angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden wahlberechtigt. Als angenommen gelten Doktorandinnen und Doktoranden, wenn sie  vor dem Wahlzeitraum von der jeweiligen Fakultät die Zulassung zur Promotion erhalten haben. Nähere Einzelheiten zur Wahl der Promovierendenvertretung ergeben sich aus § 4 a der Wahlordnung.