Sie befinden sich im Archiv - die Bewerbungsfrist ist abgelaufen
Was wird vergeben?
Das Fach Biotechnologie vergibt an Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, bis zu 8 Mobilitätsstipendien in Höhe von bis zu 500,00 Euro pro Stipendium als einmalige Zahlung.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich auf dieses Mobiltätsstipendium bewerben, wenn Sie:
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um förderfähig zu sein?
An die Gewährung des Mobilitätsstipendiums sind folgende weitere Bedingungen geknüpft:
Wann kann ich mich bewerben?
Das Mobilitätsstipendium der Biotechnologie wird zunächst einmalig vergeben. Die Bewerbung ist für das auf den Bewerbungszeitpunkt folgende Semester möglich. Die Bewerbungsfrist endet:
Der Bewerbungszeitraum beginnt ca. vier Wochen vor Fristende. Die exakten Fristen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung im Stipendienportal.
Wie kann ich mich bewerben?
Bitte nutzen Sie die Onlinebewerbung im Stipendienportal der TU Braunschweig:
Im Stipendienportal ist vor Abgabe einer Bewerbung das Anlegen eines persönlichen Benutzerkontos notwendig. Nachdem Sie ein Konto angelegt haben, bekommen Sie automatisch ein Anschreiben mit einem Freischaltcode für ihr Konto. Nach erfolgter Freischaltung kann dann eine Bewerbung erstellt und abgesendet werden. Bitte planen Sie ein, dass dieses bis zu 5 Werktage dauern kann! Eine Registrierung kann unabhängig vom Bewerbungszeitraum erfolgen.
Ihre vollständige Bewerbung besteht aus:
Wie schnell kann ich mit einer Entscheidung rechnen?
Die Auswahlkommission wird Sie schnellstmöglich über Ihre Bewerbung informieren.
Was muss ich sonst noch wissen?
Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass der Betrag des Stipendiums erst nach Einreichung einer Bescheinigung der ausländischen Universität oder des Unternehmens (I-Bescheinigung oder Praktikumsvereinbarung, die vor Ort ausgestellt wurde) angewiesen wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur form- und fristgerecht eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden können. Eine Bewerbung per Email ist nicht formgerecht! Bitte denken Sie auch daran, dass Computer und Internetverbindungen immer fünf Minuten vor Ablauf einer Frist zu streiken pflegen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie bitte an: stipendium(at)tu-braunschweig.de