SoSe 14 Mobilität Bau/WiIng Bau

SoSe 14 Mobilität Bau/WiIng Bau

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Was wird vergeben?

Die Fakultät 3 vergibt an Studierende der Fächer Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen Bau und Umweltingenieurwesen, die ein Auslandssemester planen, leistungsorientierte Stipendien in Höhe von einmalig 500,00 EURO.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich auf dieses Mobiltätsstipendium bewerben, wenn Sie:

  • an der TU Braunschweig ordnungsgemäß immatrikuliert sind und entweder Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen Bau oder Umweltingenieurwesen studieren,
  • einen Auslandsaufenthalt an einer unser Partnerhochschulen planen, und wenn
  • Sie die Regelstudienzeit nicht überschreiten (auch nicht in dem Semester, für das Sie das Mobilitätsstipendium erhalten möchten).

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um förderfähig zu sein?

An die Gewährung des Mobilitätsstipendiums sind folgende weitere Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen sich für das Auslandssemester an der TU Braunschweig nicht beurlauben lassen.
  • Sie müssen nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes nachweisen, dass Sie bei einer Hochschule im Ausland eingeschrieben waren. Deshalb benötigen wir eine Bescheinigung der Hochschule im Ausland, dass Sie dort im betreffenden Semester Studienleistungen erbracht haben (Transcript of Records).
  • Das Stipendium wird nach Leistungsgesichtspunkten vergeben. Entscheidend für eine Förderzusage sind Ihre Studienleistungen aus dem jeweils vorangegangenen Semester an der TU Braunschweig und die Qualität der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes.

Wann kann ich mich bewerben?

Für ein Mobilitätsstipendium der Fakultät 3 können Sie sich immer bewerben, es gibt keinen Bewerbungszeitraum. Allerdings muss Ihre Bewerbung mindestens 3 Monate vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt bei der Fakultät 3 eingegangen sein.

Wie kann ich mich bewerben?

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich oder per Email an das Dekanat der Fakultät 3. Ihre Bewerbung besteht aus folgenden Teilen:

  • Angaben zu Ihrem Studium und Ihrer Person,
  • einem Motivationsschreiben mit einer Erörterung Ihrer Gründe für den Auslandsaufenthalt, sowie
  • einer detaillierten Planung Ihres Auslandsaufenthaltes.

Wichtig: Sie müssen keine Leistungsnachweise beifügen, da Ihre Studienleistungen in der Geschäftsstelle vorliegen.

Wie schnell kann ich mit einer Entscheidung rechnen?

Ihr Studiendekan wird Sie kurzfristig über Ihre Bewerbung informieren.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums!

Für Fragen stehen wir auch gerne zur Verfügung: bau@tu-braunschweig.de