Abschluss Master

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Stipendien für alle Studierende in Masterstudiengängen

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Was wird vergeben?

Die TU Braunschweig vergibt im Sommersemester 2008 insgesamt 146 Stipendien in Höhe von 500,00 EURO als einmalige Zahlung an Studierende in Masterstudiengängen.

Wie werden die Stipendien vergeben?

Die Stipendien werden aufgrund erbrachter Studienleistungen vergeben. Die Stipendienanzahl wird entsprechend der Studierendenzahlen auf die einzelnen Fächer aufgeteilt.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich studienbeitragspflichtige* Studierende aller Masterstudiengänge, die

  • im Sommersemester 2008 ordnungsgemäß an der TU Braunschweig immatrikuliert sind und
  • während Ihres Masterstudiums noch kein Stipendium aus Studienbeiträgen erhalten haben (siehe Förderhöchstdauer**).

So können Sie sich bewerben:

Bitte nutzen Sie das Online Bewerbungsformular. Ab dem 26.Juni 2008 steht Ihnen unsere Onlinebewerbung zur Verfügung (Link am Ende der Seite).

Das Formular gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Angaben zu Ihrem Studium und Ihrer Person
  • Angaben zu erbrachten Leistungen
  • Motivationsschreiben
  • Anhänge
  • Kontoverbindung

Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie sich im vergangenen Semester schon einmal auf ein Stipendium beworben haben, müssen Sie eine komplette, neue Bewerbung ausfüllen.

Und so füllen Sie das Formular aus:

Bitte lesen Sie die zusätzlichen Hinweise auf der Startseite der Onlinebewerbung, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen!

1.) Angaben zu Ihrem Studium und Ihrer Person:

Bitte wählen Sie in den Drop Down Menüs aus, zu welcher Gruppe von Studierenden Sie gehören.

Bei "Ausschreibung" wählen Sie bitte "Zentrale Stipendien Master"

Anschließend geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten entsprechend der Vorgaben an.

2.) Angaben zu erbrachten Leistungen:

Wenn Sie mindestens im 2. Fachsemester studieren:

Ihre Stipendien vergeben wir, wie es der Gesetzgeber vorgibt, nach Leistungsgesichtspunkten. Im Abschnitt Leistung tragen Sie bitte ein:

  • die gewichtete Durchschnittsnote des vorangegangen Semesters. Bei der Berechnung müssen Sie alle Leistungen berücksichtigen, auch nicht bestandene Prüfungen! Haben Sie Prüfungsleistungen abgelegt, die sich über zwei Semester erstrecken, geben Sie bitte die gewichtete Durchschnittsnote der vergangenen 2 Semester an.

Wenn Sie Ihren Masterstudiengang im ersten Semester studieren:

  • auch für Ihre Stipendien gilt das Leistungsprinzip, tragen Sie daher bitte im Abschnitt "Leistung" Ihre Bachelorgesamtnote ein.

Bitte denken Sie an die Nachweise Ihrer erbrachten Leistungen!

3.) Motivationsschreiben

Füllen Sie im Bewerbungsformular den Abschnitt "Motivationsschreiben" mit einer kurzen Ausführung darüber aus, welche zusätzlichen Leistungen Sie im Rahmen Ihres Studiums erbracht haben und in welcher Weise Sie diese besonders für ein Stipendium qualifizieren.

4.) Anhänge

Zum Abschluss hängen Sie bitte alle notwendigen Nachweise als Dateien an Ihre Bewerbung an.

5.) Kontoverbindung

Bitte geben Sie zum Schluß noch Ihre Kontoverbindung an.

Noch Fragen? Bitte schauen Sie doch mal in den FAQs.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsfrist wird vom 26. Juni 2008, 00:00 Uhr bis zum 14. Juli 2008, 24:00 Uhr laufen. Später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt. Bitte denken Sie auch daran, dass Computer und Internetverbindungen erfahrungsgemäß immer 5 Minuten vor Ende einer Frist zu streiken pflegen!

Wie und bis wann wird ausgewählt?

Die Stipendiaten werden von einer Auswahlkommission zeitnah ausgewählt und informiert.

Woher kommt das Stipendium?

Die Stipendien werden aus Studienbeitragsmitteln finanziert.

Was muss ich sonst noch beachten?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur vollständige und form- sowie fristgerecht eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden können. Bewerbungen per Email sind nicht formgerecht und werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt!

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums.

*Studienbeitragspflicht: Hierbei ist es für Ihre Bewerbung unerheblich, ob Sie aufgrund eines Ausnahmetatbestandes von der Zahlung befreit wurden.

**Förderhöchstdauer: Die maximale Förderdauer für Stipendien, die aus Studienbeiträgen finanziert werden , beträgt:

- für Studierende in einem Bachelorstudiengang: 2 Semester

- für Studierende in einem Masterstudiengang: 1 Semester

- für Studierende in den auslaufenden Diplom-, Magister oder Staatsexamemstudiengängen: 3 Semester.