Studienumfang und Abschlüsse

Studienumfang und Abschlüsse

Achtung:

Eine Immatrikulation in den Studiengang "Personalentwicklung im Betrieb" war letztmalig im Wintersemester 2020/2021 möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Bewerbungsunterlagen mehr entgegen nehmen können.

 

MS 29.06.2021

Die Studienzeit, in der dieses weiterbildende Studium abgeschlossen werden kann, ist individuell gestaltbar.

Der Weiterbildungsstudiengang geht davon aus, dass die Studierenden die Angebote berufsbegleitend wahrnehmen. Deshalb werden die Kurse in der Regel an Freitagen von 17.00 bis 21.00 Uhr und an Sonnabenden von 8.00 bis 13.00 Uhr durchgeführt.

Der Studiengang ist in ein Grund- und ein Schwerpunktstudium (Hauptstudium) gegliedert. Die im Kursprogramm als Kernveranstaltungen ausgewiesenen Kurse behandeln zentrale, obligatorische Inhalte dieses Studiums.

Für das Schwerpunktzertifikat, das als Voraussetzung für das Abschlusszertifikat zu erbringen ist, aber auch als Möglichkeit eines nach außen zu dokumentierenden Abschlusses in diesem weiterbildenden Studium wahrgenommen werden kann, ist die Teilnahme an zehn Kursen  erforderlich.

  • Drei Kurse aus dem Grundstudium, gekennzeichnet als L-Kurse. (Alle drei Kurse aus dem Bereich Kernveranstaltungen).
  • Sieben Kurse aus dem Schwerpunktstudium, gekennzeichnet als V-Kurse. (Davon: Vier Kernveranstaltungen und drei fakultative Kurse).

Für das Abschlusszertifikat (das nur über das Schwerpunktzertifikat erlangt werden kann) sind 20 Kurse erforderlich. Die Kurse für das Schwerpunktzertifikat werden dabei angerechnet.

  • Neun Kurse aus dem Grundstudium, gekennzeichnet als L-Kurse. (Davon: Sechs Kernveranstaltungen und drei fakultative Kurse).
  • Elf Kurse aus dem Schwerpunktstudium, gekennzeichnet als V-Kurse. (Davon: Vier Kernveranstaltungen und sieben fakultative Kurse).

Zusätzlich zu den Teilnahmebescheinigungen sind für die Abschlüsse insgesamt vier Leistungsnachweise erforderlich. Zwei Leistungsnachweise müssen davon in schriftlicher Form, zwei weiter können als Referate mit schriftlicher Ausarbeitung erbracht werden. Für das Abschlusszertifikat muss zusätzlich eine Abschlussarbeit geschrieben werden und es findet eine mündliche Prüfung statt. Weitere Informationen dazu sind in der Geschäftsstelle erhältlich.