Beratung und Unterstützung

Sie können sich z. B. direkt an die Ombudspersonen wenden, wenn Sie

  • nicht sicher sind, ob ein gegen Sie gerichtetes Verhalten als sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt zu verstehen ist,
  • abwertende oder sexuelle anzügliche verbale Bemerkungen, Gesten oder Darstellungen am Arbeitsplatz nicht mehr tolerieren wollen,
  • jemand zu sexuellem Verhalten auffordert oder nötigt,
  • das Gefühl haben, dass Ihnen jemand nachstellt und/oder Sie wiederholt unerwünschte Anrufe, Post, Emails oder Geschenke erhalten.

Jedes Beratungsgespräch mit den Ombudspersonen ist streng vertraulich. Weitere Schritte werden nur mit Ihnen nach Absprache eingeleitet.

Das Beratungsgespräch kann verschiedene Funktionen haben:

  • Klärung der Situation
  • Beratung zum Beschwerdeweg an der Universität
  • Konfliktschlichtung
  • Unterstützung und Begleitung bei weiteren vereinbarten Schritten
  • Vermittlung an externe Fach-Beratungsstellen
  • Beratung zur Prävention und Gestaltung des Arbeitsumfeldes für Vorgesetzte und Personalverantwortliche

Sie können mit den Ombudspersonen telefonisch oder per Email einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren oder erste Informationen einholen.

Externe Beratungsstellen

Im Notfall können Sie sich direkt an folgende Stellen wenden: