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WebPrinting

Jetzt neu: s/w-Druckaufträge einfach per Browser drucken - ohne vorherige Druckerinstallation!

Erfassen und Abrechnen der Druckausgaben

Damit das Angebot zum Drucken und Plotten in sinnvoller Weise genutzt wird, erhebt das Gauß-IT-Zentrum Entgelte für alle Druckerzeugnisse.
Sie dienen als Regulativ, sind daher relativ niedrig und decken im Wesentlichen die Materialkosten ab.

Die Webseiten zu den Druckkosten bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihren Kontostand sowie über die von Ihnen erzeugten Druckjobs und deren Kosten.
Insbesondere finden Sie dort alles über Ihr Druckkosten-Konto, wie das ganze Verfahren funktioniert und was die Ausdrucke kosten.

Als Benutzer, d.h. als Studierender bzw. Instituts-Mitarbeiter, können Sie:

  • allen Ausgaben und Einzahlungen ansehen
  • die Berechnung Ihrer Druckjobs kontrollieren und so Ihren Kontostand komplett nachvollziehen
  • bei Bedarf von Bezahlung durch das Institut auf persönliche Bezahlung umschalten (nur als einem Institut zugeordneter Mitarbeiter).
  • NEU: mit WebPrinting Druckaufträge direkt absenden

Als DV-Koordinator können Sie:

  • die Einrichtung eines Druckkontos für Ihre Institution beantragen.
  • sämtliche Konten Ihres Instituts bzw. Ihrer Abteilung einsehen.
  • Mitarbeitern Ihrer Institution Druckberechtigungen für die von Ihnen verwalteten Konten einrichten, die Berechtigungen ändern bzw. entziehen.

Wenden Sie sich bitte zeitnah an den IT-Service-Desk in Ihrer Nähe, wenn Sie feststellen, dass Drucker oder Plotter fehlerhaft arbeiten, oder Ausdrucke reklamieren wollen.

Weitere Informationen:

Informationen für den Drukkostenzuschuss

Als Studierende erhalten Sie einen Zuschuss-Betrag für Ihre Druckkonten, den sogenannten Lehr- und Lernmittelzuschuss.
Die Höhe und Gültigkeitsdauer dieses Zuschuss-Betrags wurde zum 01.10.2020 geändert.


Ab dem Wintersemester 2020/21 bekommen Sie als Erstsemesterstudierende (Bachelor und Master) einmalig 20,00 EUR auf Ihr Druckkonto gutgeschrieben.
Sind Sie bereits in einem höheren Semester, wurden Ihrem Druckkonto im WS 20/21 noch einmalig 10,00 EUR gutgeschrieben.
Weiter Zuschüsse wird es nach den aktuellen Regelungen nicht mehr geben. 


Dieses Guthaben behält bis zum Studienende seine Gültigkeit. Nicht verbrauchte Zuschuss-Druckguthaben verfallen am Studienende. (Quelle und weitere Details: https://www.asta.tu-braunschweig.de/2020/09/28/neuregelung-druckguthaben).
Darüber hinaus haben Sie weiterhin die Möglichkeit - z.B. bei aufgebrauchtem Zuschuss-Guthaben - per TUcard bargeldlos an einem unserer Druckkontenumbucher-Automaten selber Guthaben auf Ihr Druckkonto aufzubuchen.

Zum Ende des Studium kann dieses zusätzlich aufgebuchte Guthaben auch wieder auf die TUcard zurück gebucht werden.