Nach der Zulassung zu einem Studiengang an der TU Braunschweig haben Sie als beruflich Qualifizierte/r die Möglichkeit Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf Ihr Curriculum anrechnen zu lassen. Unter Bezug auf die rechtlichen Vorgaben des Niedersächsischen Hochschulgesetzes gilt folgendes: „Hochschulprüfungen werden auf der Grundlage von Prüfungsordnungen abgelegt. Prüfungsordnungen sind so zu gestalten, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Prüfungen und die Anerkennung von an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und beruflich erworbenen Kompetenzen nach Maßgabe der Gleichwertigkeit gewährleistet ist.“ (NHG § 7 Absatz 3)
Weiterhin wird die Hochschule ermächtigt, „nach Maßgabe einer Ordnung eine studiengangsbezogene Hochschulzugangsberechtigung für Personen festzustellen, die besondere Kompetenzen in der beruflichen Bildung, im Beruf oder in der Weiterbildung erworben haben“ (NHG §18 Abs. 3c ).
In der Allgemeinen Prüfungsordnung der TU Braunschweig wird die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen unter § 6 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen geregelt:
Insgesamt könnten Ihnen bis zu 50 Prozent der Anforderungen eines Studiengangs können durch außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten ersetzt werden, wenn: „ [...] die für den Hochschulzugang geltenden Voraussetzungen [...] gewährleistet werden, [...] sie […] nach In-halt und Niveau den Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll, [...] entsprechend den Grundsätzen des neuen Qualitätssicherungssystems im Hochschulbe-reich die qualitativ-inhaltlichen Kriterien für den Ersatz von Studienleistungen durch außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Akkreditierung überprüft werden.“ (KMK 2008)
FAQ Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
Neben den gesetzlichen Richtlinien ist das Thema Anrechnung ein möglicher Beitrag für die Zukunftssicherung der Hochschule bzw. einzelner Studiengänge, in dem neue Zielgruppen durch die Anreizgestaltung eines verkürzten Studiums (d.h. Vermeidung unnötiger Lernschleifen) besser erschlossen werden können.
Nein, das ist nach erfolgreicher Anrechnung nicht mehr möglich.
Unsere Empfehlung ist es, dass Sie das direkte Gespräch mit den Studiengangskoordinator_innen Ihrer jeweiligen Studienfachrichtung suchen und nach entsprechenden Formularen fragen. Sie sind für das Gelingen Ihres Anrechnungswunschs verantwortlich und müssen die erforderlichen Unterlagen für die Überprüfung der Gleichwertigkeit zusammentragen (ggf. noch einzelne Prüfungen absolvieren). Fernab von diesen Einzelfallprüfungen gibt es im Fachbereich Wirtschaftinformatik pauschale Anrechnungsverfahren für die Ausbildungen zum/r Fachinformatiker_in (s. www.tu-braunschweig.de/winfo-bsc/ausbildung-oh) auf die Bachelorstudiengänge.
Hinsichtlich weiterer Nachfragen können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.