Whistleblowing

Whistleblower-Richtlinie der EU für Hinweisgeber*innen

Ziel dieser Richtlinie ist eine bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik in bestimmten Bereichen durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards, die ein hohes Schutzniveau für Personen sicherstellen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden und sollte bis zum 17.12.2021 im Rahmen eines nationalen Gesetzes umgesetzt werden. Mangels einer nationalen gesetzlichen Grundlage hat die TU Braunschweig zunächst direkt Meldekanäle eingerichtet.

Wir hören zu!

Für Hinweisgeber*innen sind, je nach Thema und Kontext, auf der Seite der TU Braunschweig unter folgendem Link https://www.tu-braunschweig.de/hinweisgeber folgende Ansprechpartner*innen für Sie zuständig die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sie entscheiden selbst, wie mit Ihrer Information umgegangen wird. Sie können anonym bleiben, ein persönliches Beratungsgespräch suchen und, je nach Handlungsbedarf, konkrete Schritte gemeinsam mit ihren Ansprechpartner*innen veranlassen. Nebenher erfüllen wir damit die geltende EU-Whistleblower-Richtlinie EU 2019/1937.