Die Landesstipendien werden gemäß der Vorgabe des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) folgendermaßen vergeben (mindestens ein Merkmal muss erfüllt sein):
- an Studierende aus nicht akademischen Elternhäusern sowie
- an Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben
- aus besonderen sozialen Gründen (z. B. Tätigkeiten in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung, herausragendes ehrenamtliches Engagement oder eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien)
Die Bewerbungsphase läuft bis zum 9. November 2026. Alle nötigen Informationen zur Bewerbung finden Sie hier: Alle Infos zur Bewerbung