Die Mittel werden durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) zur Verfügung gestellt und gemäß folgender Vorgaben vergeben:
- an Studierende aus nicht akademischen Elternhäusern sowie
- an Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben
- aus besonderen sozialen Gründen (z.B. Tätigkeiten in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung, herausragendes ehrenamtliches Engagement oder eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien)
Die Stipendienhöhe beträgt 500,00 Euro als einmalige Zahlung im Wintersemester 2025/26 (unabhängig vom angestrebten Studienabschluss).