Zulassung

Zulassung

Zulassung für das 1. Fachsemester - Zulassungsbeschränkte Studiengänge (grundständig)

Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der TU Braunschweig können Sie sich direkt an der TU Braunschweig online bewerben.
Ausnahmen sind hierbei zum einen der Studiengang Pharmazie (Staatsexamen) sowie Biologie (Bachelor of Science), Biotechnologie (Bachelor of Science) und Psychologie (Bachelor of Science). Für Pharmazie ist eine Bewerbung nur über Hochschulstart (ehemals ZVS) möglich. Biologie, Biotechnologie und Psychologie nehmen am sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von Hochschulstart teil. Sie müssen sich bei Hochschulstart registrieren und anschließend die Online-Bewerbung an der TU Braunschweig durchführen.

Auswahlverfahren:

Das Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge (grundständig) wird wie folgt durchgeführt:

Nach der Berücksichtigung der

  • bevorzugt Zuzulassenden (=Personenkreis, der sich bereits
    in Vorsemestern beworben hatte und zugelassen wurde und
    durch die Aufnahme eines Dienstes o. ä. daran gehindert war, das
    Studium aufzunehmen) und der
  • Vorabquoten für Härtefälle, für Zweitstudienbewerber sowie für
    ausländische Studienbewerber

werden die dann noch vorhandenen Studienplätze über Ranglisten nach folgenden Kriterien vergeben:

1. Leistung (= Verfahrensnote der
Hochschulzugangsberechtigung)

2. Wartezeit (= Zeit zwischen Erwerb der
Hochschulzugangsberechtigung und der Aufnahme des
Studiums gerechnet, in vollen Semestern, abzüglich der
Semester, die in einem anderen Studiengang absolviert
wurden)

Zulassungs- und Ablehnungsbescheide:

An der TU Braunschweig wird diese Rangliste in erster Linie nach dem Grad der Qualifikation (=Verfahrensnote) gebildet.
Kann hierüber die Vergabe des Studienplatzes erfolgen, erhalten Sie als Bewerber oder Bewerberin einen Zulassungsbescheid, mit dem gleichzeitig die weiteren Modalitäten zur Einschreibung mitgeteilt werden.
Kann keine Zulassung erfolgen, wird ein Ablehnungsbescheid erteilt.

Nachrückverfahren:

Da die Zulassungen regelmäßig in zwei bis drei Verfahrenabschnitten (Hauptverfahren, 1. und 2. Nachrückverfahren) erfolgen, können Sie auch als ein/e im Hauptverfahren abgelehnte/r Bewerber/in noch im 1. oder 2. Nachrückverfahren zugelassen werden. In grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen werden sie automatisch an einem Nachrückverfahren berücksichtigt. Für die Teilnahme in einem Nachrückverfahren von konsekutiven Masterstudiengängen wird Ihnen mit der Ablehung ein Formular zur Teilnahme zugesandt.