Hochschulzugangsberechtigung

Hochschulzugangsberechtigung

Um ein Studium an der TU Braunschweig aufnehmen zu können, müssen Sie über eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verfügen. Für grundständige Studiengänge ist das in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Doch auch viele weitere schulische und berufliche Abschlüsse berechtigen inzwischen zum Hochschulstudium in Niedersachsen.

Eine allgemeine HZB erlaubt Ihnen ein Studium in jeder Fachrichtung an der TU Braunschweig.

Die fachgebundene HZB hingegen berechtigt nur für ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung.

Eine Hochschulzugangsberechtigung können Sie aufgrund schulischer oder beruflicher Vorbildung erlangen:

z.B. Abitur / Bachelor = schulische Vorbildung (allgemeine HZB)

z.B. Fachhochschulreife, fachgebundene = schulische Vorbildung (fachgeb. HZB)

z.B. Meister/innen, staatlich anerkannte/r = berufliche Vorbildung (allgemeine HZB)

Erzieher/innen u.v.m.

z.B. 3+3, Immaturenprüfung = berufliche Vorbildung (fachgeb. HZB)

Den deutschen Bewerbungen zulassungsrechtlich gleichgestellt sind:

  • Bildungsinländer/innen (ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose mit einer deutschen HZB, darunter Absolventen/innen einer deutschen Schule im Ausland)

  • alle anderen EU-Bürger/innen und Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Bürger/innen)

  • in Deutschland wohnende Familienangehörige von EU- und EWR-Bürger/innen, sofern diese EU- oder EWR-Bürger/innen im Inland beschäftigt sind oder waren

Für nähere Informationen nehmen Sie gern Kontakt mit dem Immatrikulationsamt der TU Braunschweig auf. Ausländische Studienbewerbungen, die zulassungsrechtlich nicht den deutschen gleichgestellt sind, wenden sich an das International House der TU Braunschweig.