Parkraumbewirtschaftung an der
TU Braunschweig

Parkraumbewirtschaftung

Die TU Braunschweig wird demnächst ein modernes System zur Parkraumbewirtschaftung einführen. Dieses System soll die Nutzung unserer Parkplätze effizienter und fairer gestalten. Mit der neuen Parkraumbewirtschaftung werden Sie die Möglichkeit haben, sich online zu registrieren und Ihre Parkberechtigungen bequem zu verwalten.

Das neue Parkraumkonzept: FAQ

In unseren FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Parkraumbewirtschaftung.

Ab wann beginnt die Parkraumbewirtschaftung und wie erfahre ich, wie es weitergeht?

Die Vorbereitungen und Testphase beginnen im vierten Quartal 2025. Die reguläre Parkraumbewirtschaftung startet voraussichtlich im ersten Quartal 2026. Über den Beginn der Registrierung sowie weitere notwendige Informationen oder Änderungen wird auf dieser Webseite, per Rundschreiben und über „Die Woche“ informiert.

Wie registriere ich mich und mein Fahrzeug?

Die Registrierung erfolgt über eine benutzerfreundliche Online-Plattform, auf der Sie Ihre Benutzerkennung und Ihr Nummernschild angeben können. Die Parkgebühren können ebenfalls online bezahlt werden. Sobald die Registrierung möglich ist, werden die TU-Mitglieder per Rundschreiben und den internen Newsletter „Die Woche“ informiert.

Wie hoch sind die Parkgebühren und wie bezahle ich sie?

Die Parkgebühr beträgt 10 € monatlich und kann online bezahlt werden. Die Parkgebühren können kalendermonatsweise, jährlich oder im Abo-Verfahren entrichtet werden. Die Gebühr dient dazu, dass das notwendige technische System zur Parkraumkontrolle zu finanzieren, die TU selbst verdient daran nichts.

Besondere Personengruppen, wie Schwerbehinderte, können von der Zahlung befreit werden, und es wird spezielle Registrierungsmöglichkeiten für Dienstwagen, Servicedienste und Gäste. Darüber hinaus wird es Härtefallregelungen geben.

Kann ich mehr als ein Fahrzeug anmelden?

Ja, Nutzende könne mehrere Kennzeichen registrieren lassen. So können z. B. auch Fahrgemeinschaften sich eine Registrierung teilen oder auch Zweitwagen erfasst werden. Wichtig ist jedoch, dass nur jeweils eins der registrierten Fahrzeuge zu einem Zeitpunkt auf den Parkflächen geparkt werden darf. 

Müssen alle TU-Mitglieder die Parkgebühren bezahlen?

Nur wer die Parkflächen der TU Braunschweig nutzen möchte, zahlt Parkgebühren.

Wie funktioniert die Parkkontrolle?

Die Parkkontrolle erfolgt vollautomatisiert durch Kameras und Datenbankabgleiche, sodass Fahrzeuge ohne Berechtigung erfasst und gegebenenfalls Bußgelder für unberechtigt abgestellte Fahrzeuge verhängt werden können.

Was passiert mit meinen Daten?

Bei der automatisierten Kennzeichenerfassung werden personenbezogene Daten der Fahrzeughalter verarbeitet, um eine ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze zu gewährleisten. Die Verarbeitung der Daten erfolgt cloudbasiert gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien durch externe Anbieter wird durch den Datenschutzbeauftragten der TU überprüft. Externe Besucher werden über Hinweisschilder an den Einfahrten auf die Erfassung der Nummernschilder hingewiesen.

Welche Parkplätze sind von der Parkraumbewirtschaftung betroffen?

Die Parkraumbewirtschaftung wird auf allen Parkplätzen, die der TU Braunschweig gehören, eingeführt.