FAQ

In unseren FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Parkraumbewirtschaftung.

Registrierung im Onlineportal

Wie registriere ich mich?

Um die Parkflächen der TU als Hochschulmitglied nutzen zu können, ist vorab die einmalige Registrierung eines Kundenkontos erforderlich.

  1. Rufe Sie hierzu die Webadresse www.tu-braunschweig.campusparken.de auf.
  2. Klicken Sie auf "Für Hochschulmitglieder – Jetzt registrieren und Nutzerkonto anlegen".
  3. Klicken Sie auf "Kundenkonto registrieren".
  4. Geben Sie Ihre persönliche TU-E-Mail-Adresse an (NAME(at)tu-braunschweig.de) ein.
  5. Vergeben Sie ein individuelles Passwort.
  6. Klicken Sie auf "Konto erstellen".
  7. Sie erhalten eine Verifizierungs-E-Mail, welche Sie bitte bestätigen.
  8. Ihr Account ist jetzt aktiv und Sie können sich einloggen.

Wichtig: Die Anlage eines Nutzeraccounts ist nur mit der persönlichen NAME(at)tu-braunschweig.de E-Mail-Adresse möglich. Nutzerkonten, die mit einer privaten E-Mail-Adresse, einer (at)tu-bs.de Adresse oder einer Funktions-E-Mail-Adresse eingerichtet werden, können nicht verifiziert werden und werden gelöscht.

Die Registrierung zur Parkraumbewirtschaftung sowie der Ticketverkauf erfolgen über eine Software der Firma dipano GmbH. Diese Software wird für die TU Braunschweig extern gehostet. Im Zuge der Softwarenutzung werden Auto-Reply E-Mails über die Serveradresse parkschein(at)book-and-park.de versendet. Es handelt sich dabei um no-reply E-Mails (d.h. auf dem Server können keine E-Mails empfangen werden).  

Die Zugehörigkeit zur TU Braunschweig wird im Rahmen der Registrierung über die persönliche TU-Funktions-E-Mail-Adresse verifiziert. Erst nach erfolgreicher Verifizierung können Parkberechtigungen erworben werden.

Parken für Hochschulmitglieder

Warum kann ich mit meiner tu-bs.de, privaten E-Mail-Adresse oder einem Funktions-E-Mail-Account kein Konto bei Campusparken erstellen?

Das hat den Hintergrund, dass Doppelbuchungen verhindert werden sollen. Pro Person kann maximal ein Konto erstellt werden. Voraussetzung ist die Registrierung mit Ihrer persönlichen TU-E-Mail-Adresse (bspw. max.mustermann@tu-braunschweig.de).

Ich habe mich registriert, aber mein Account ist nicht aktiv.

Prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie eine Verifizierungs-E-Mail erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein haben Sie sich vermutlich einer privaten E-Mail-Adresse oder der Kurzform tu-bs.de registriert. Es kann auch sein, dass Sie sich bei der E-Mail-Adresse vertippt haben und die Verifizierungs-E-Mail nicht zugestellt werden konnte.

Diese Accountsanfragen laufen im System-Spam auf und können nicht aktiviert werden. Wenn Sie innerhalb von 10 Minuten nach Kontoeinrichtung keine Verifizierungs-E-Mail erhalten, starten Sie die Registrierung erneut mit einer gültigen E-Mail-Adresse (max.mustermann@tu-braunschweig.de).

Besteht das Problem weiterhin, kontaktieren Sie parkraumbewirtschaftung[at]tu-braunschweig.de.

In welchem Format soll das Kennzeichen eingeben werden, damit es zuverlässig erkannt wird?

Das Kennzeichen sollte in Großbuchstaben ohne Leerschritte, ohne Bindestriche eingegeben werden. In der Autokorrektur des Systems werden Kennzeichen aber auf das zu verwendende Format automatisch abgepasst. Auch Kennzeichen mit Leerzeichen oder Bindestrichen werden zuverlässig erkannt.

Gibt es eine App?

tu-braunschweig.campusparken.de ist als responsive Webversion konzipiert, die von Smartphone oder Tablet einfachen Zugriff auf alle Funktionen bietet.

Ticketbuchung und Kosten

Ich kann keine Tickets für die nächsten Monate buchen, es heißt, sie sind ausgebucht.

Wir befinden uns im Testbetrieb. Es können für die Folgemonate noch keine Tickets erworben werden. Diese werden erst freigeschaltet, sobald der Testbetrieb beendet ist.

Was kostet das Parken an der TU Braunschweig zukünftig?

Die monatliche Gebühr pro Nutzerkonto beträgt 10 € im Monat. Damit können die Nutzenden auf allen Parkflächen der TU Braunschweig parken. Über ein Nutzerkonto können auch mehrere Fahrzeuge angemeldet werden. So können sich beispielsweise Fahrgemeinschaften ein Nutzerkonto teilen. Pro Nutzerkonto dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig auf einem TU Parkplatz abgestellt werden. Es können auch Tagestickets für 3,50 € gebucht werden. 

Zur Tarifstruktur

Warum gibt es Tagestickets und keine 24-Stunden-Tickets?

Ein 24-Stunden-Ticket orientiert sich an individuellen An- und Abreisezeiten. Dadurch kann es vorkommen, dass für dieselbe Veranstaltung unterschiedliche Ticketanzahlen und Kosten entstehen. Das führt zu einer uneinheitlichen und schwer nachvollziehbaren Abrechnung im Rahmen der TU Gästeverwaltung.

Für die Institute bedeutet dies einen erhöhten Verwaltungsaufwand, da individuelle Zeiträume geprüft und berücksichtigt werden müssen. Auch die technische Umsetzung wird komplexer und fehleranfälliger.

Die tagesbasierte Lösung hingegen schafft klare und einheitliche Regeln: Sie stellt sicher, dass für alle Teilnehmenden einer Veranstaltung dieselben Abrechnungsgrundlagen gelten. Dadurch wird die Abrechnung transparenter, einfacher prüfbar und insgesamt effizienter.

Warum müssen TU Mitglieder überhaupt für das Parken an der TU bezahlen?

Die Errichtung von Kameras zum Schutz der TU-Parkplätze vor Fremdparkenden und der Unterhalt des Systems verursacht Kosten. Die TU Braunschweig darf diese aus rechtlichen Gründen nicht aus allgemeinen Haushaltsmitteln - also Steuergeldern - tragen. Deshalb muss eine Gebühr von den Nutzenden erhoben werden, um die Infrastruktur für die Parkraumbewirtschaftung zu refinanzieren.

Wurden andere Lösungen in Betracht gezogen, die kostenlos für die Nutzenden wären?

In den Prozess zur Entwicklung eine Lösung für die Parkraumproblematik wurden alle Stakeholder mit einbezogen und verschiedenste Lösungsansätze diskutiert. So wurde beispielsweise die Möglichkeit eines Schrankensystems oder die Anbringung von Parkausweisen an den Fahrzeugen betrachtet. Allerdings würde die Kontrolle des TU-eigenen Parkraums mittels Schranke, durch die nur Fahrzeuge von TU-Mitgliedern passieren können, oder durch das Ausgeben von Parkausweisen einen erheblichen personellen Aufwand bedeuten. So müssten im letzteren Fall Personen beschäftigt werden, die die Fahrzeuge kontrollieren. Ein Schrankensystem ist dagegen in der Installation deutlich teurer und bedarf es zusätzlich eines jederzeit erreichbaren Notfallservices. Beide Lösungen wären ein wirtschaftlicher Aufwand, der durch die Universität nicht realisierbar ist.

Könnte man das Parkraumsystem nicht durch Gebühren von Drittnutzenden finanzieren?

Die Parkflächen der TU sind der Universität vom Land Niedersachsen unter der Auflage überlassen worden, dass sie für eigene Zwecke benötigt werden. Dies schließt eine Drittnutzung zunächst einmal aus. Selbst wenn es eine Genehmigung durch das Land gäbe, die es erlaubte, Parkplätze an Anwohnende zu vermieten, müsste die TU alle Erträge an das Land abführen. Der dafür notwendige verwaltungstechnische Aufwand würde die Kosten so sehr in die Höhe treiben, dass es allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar wäre.

Unabhängig davon könnte man in einem solchen Szenario auch nicht sicherstellen, dass die Parkflächen am Morgen von Fremdnutzenden wieder geräumt wären. Daher ist ein solches Szenario weder ohne weiteres möglich noch praktikabel.

Warum wurde kein Modell gewählt, bei dem es unterschiedliche Staffelung der Gebühren gibt (z.B. einen niedrigeren Betrag für Studierende)?

Bei der Konzeption der Parkraumbewirtschaftung wurden unterschiedliche Gebührenmodelle durchgerechnet. Dabei stellte sich heraus, dass das gewählte Modell – nämlich ein Beitrag in Höhe von 10 € monatlich für alle Statusgruppen – das günstigste Modell für alle ist. Ein System, bei dem zwischen einzelnen Statusgruppen unterschieden wird, würde erheblich mehr Kosten verursachen, so dass die Statusgruppe mit dem günstigsten Tarif noch immer bei 10 € läge und andere Statusgruppen mehr zahlen müssten.

Nutzung der Parkflächen

In der Parkordnung steht: „Die Nutzung der TU-Parkflächen ist nur für universitäre Zwecke erlaubt. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen.“ Was genau heißt das?

Die Parkflächen der TU sind in erster Linie für universitäre und dienstliche Zwecke vorgesehen.

Wenn Sie während Ihrer Mittagspause oder nach Dienstschluss kurz private Erledigungen machen möchten, ist das in der Regel problemlos möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die Parkzeit 24 Stunden nicht überschreitet. Längeres oder dauerhaftes Parken über diesen Zeitraum hinaus fällt unter private Nutzung und ist nicht gestattet. So bleibt das Parkangebot fair und zugänglich für alle Hochschulmitglieder. 

Zur Parkordnung

Was ist mit Dienstfahrzeugen?

Dienstfahrzeuge werden kostenlos registriert. Änderungsmitteilung (Neu- oder Austauschfahrzeuge) können unter dienstwagen(at)tu-braunschweig.de gemeldet werden.

Ich benutze regelmäßig mein privates Auto für Dienstzwecke. Kann ich mich von Parkgebühren befreien lassen?

Organisationseinheiten haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug über eine Gästeverwaltung für den Tag der dienstlichen Nutzung freizuschalten. Sprechen Sie hierfür mit Ihren Vorgesetzten. Die Parkgebühren für den Nutzungstag müsste das Institut dann allerdings für Sie übernehmen. Eine dauerhafte Freischaltung von Privatfahrzeugen für dienstliche Nutzung ist nicht möglich.

Zur Tarifstruktur

Allgemeines

Wie kam es zu dem Entschluss, ein Parkraummanagement an der TU Braunschweig einzuführen?

Das Thema Parkraum wird bereits seit langer Zeit an der Universität diskutiert. 2018 wurde das Konzept „Neue Mobilität an der TU Braunschweig“ auf Anregung des Präsidiums erarbeitet, in dem sich die TU zum Ziel gesetzt hat, die Verkehrssituation im gesamten Campusbereich zu analysieren und zu optimieren. Diese Analyse hat aufgezeigt, dass die TU eigenen Parkflächen verstärkt von externen Personen genutzt werden und damit den Parkdruck unter den TU Mitgliedern erhöhen. Eine Situation, die durch Maßnahmen der Stadt zur Parkraumbewirtschaftung sich noch verschärft. Daraufhin wurde der Prozess begonnen, ein System zu finden, dass den Ansprüchen an eine faire und moderne Parkraumbewirtschaftung gerecht wird. In diesen Prozess, der über mehrere Jahre lief, wurden alle Stakeholder wie der Personalrat, die Studierendenvertretung und die Baukommission mit einbezogen.

Warum wird die Parkraumbewirtschaftung auch dort eingeführt, wo bisher kein Parkdruck herrscht?

Die Parkraumbewirtschaftung an allen Standorten der TU Braunschweig folgt einem Solidar- und Gleichheitsprinzip für alle Hochschulangehörigen – unabhängig von Parkplatzknappheit an einzelnen Standorten. Nicht zuletzt der Personalrat und die studentischen Vertretungen sehen dies als essenziell an.

Eine Beschränkung auf nur stark frequentierte Bereiche würde Studierende und Mitarbeitende an zentralen Standorten benachteiligen und die Fixkosten auf weniger Nutzende verteilen. Dadurch würden die monatlichen Beiträge für die verbleibenden Nutzer deutlich steigen und das Solidarprinzip verletzt. Ziel ist ein gerechtes, transparentes und tragfähiges System für alle Hochschulangehörigen.