Tagestickets gelten jeweils für einen Kalendertag und nicht für 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Einfahrt. Hintergrund ist die organisatorische und abrechnungstechnische Administration der Gästeverwaltung.
Insbesondere bei Veranstaltungen ist eine tagesscharfe Zuordnung der Tickets notwendig, damit Parkvorgänge eindeutig einem Veranstaltungs- oder Besuchstag zugeordnet werden können. 24-Stunden-Tickets würden hier zu Unklarheiten führen: Je nach Einfahrtszeit müssten für einzelne Besucher*innen zwei Tage, für andere hingegen drei Tage gebucht oder abgerechnet werden. Dies würde die Buchung, Verwaltung und Abrechnung deutlich erschweren.
Die kalendertägige Gültigkeit sorgt daher für eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Handhabung aller Tagestickets.
Wichtig: Parkzeitüberschreitungen, die zwischen 00:00 und 04:00 Uhr stattfinden, werden nicht geahndet. Das ermöglicht das Lösen von Tagestickets auch für Veranstaltungen, die über Mitternacht andauern.