Limitierte Freiversuchsregelung im Wintersemester 2020/2021

Hinweise und Website zur Antragstellung online

Allen Studierenden wird im aktuellen Wintersemester die Möglichkeit eingeräumt, bis zu zwei verschiedene Prüfungsleistungen, die in Form von Online-Prüfungen absolviert wurden und die mit der Prüfungsnote „nicht ausreichend" oder „nicht bestanden" bewertet wurden,  von der Anrechnung auf die Anzahl der jeweils zur Verfügung stehenden Prüfungsversuche auszunehmen.
 
Die Regelung zum limitierten Freiversuch dient dem Ausgleich der Unsicherheiten und Nach­teile, die sich aufgrund der Ad-hoc-Umstellung der Prüfungen in diesem Wintersemester von Präsenz auf Online-Formate ergeben haben.

Bitte beachten Sie:

Zur Website

Bitte beachten Sie die Einschränkungen und Antragsfristen dieser Regelung gemäß der Bekanntmachung:
https://publikationsserver.tu-braunschweig.de/receive/dbbs_mods_00069303