Allen Studierenden wird im aktuellen Wintersemester die Möglichkeit eingeräumt, bis zu zwei verschiedene Prüfungsleistungen, die in Form von Online-Prüfungen absolviert wurden und die mit der Prüfungsnote „nicht ausreichend" oder „nicht bestanden" bewertet wurden, von der Anrechnung auf die Anzahl der jeweils zur Verfügung stehenden Prüfungsversuche auszunehmen.
Die Regelung zum limitierten Freiversuch dient dem Ausgleich der Unsicherheiten und Nachteile, die sich aufgrund der Ad-hoc-Umstellung der Prüfungen in diesem Wintersemester von Präsenz auf Online-Formate ergeben haben.
Bitte beachten Sie:
- Download Hinweise und Übersicht Fak. 4
- Für Studierende der Fakultät für Maschinenbau sind Antragstellungen ausschliesslich über diese Seite vorzunehmen:
Bitte beachten Sie die Einschränkungen und Antragsfristen dieser Regelung gemäß der Bekanntmachung:
https://publikationsserver.tu-braunschweig.de/receive/dbbs_mods_00069303