Teilzeitstudium

Das Studierendenhaus im Grünen.

Sie wollen oder können nicht Vollzeit studieren?

Dann bietet sich für Sie ein Teilzeitstudium an.

Das Teilzeitstudium wird jeweils für ein Semester beantragt.

  • Es können pro Semester 40%, 50%, 60%, 70% oder 80% der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erbracht werden.
  • Der Semesterbeitrag muss in vollem Umfang bezahlt werden.
  • Die die tatsächliche Studienzeit und damit das Studienguthaben wird anteilig berechnet.
  • Studienplanung mit Studiengangskoordination absprechen (Studierbarkeit).

Weitere Infos

Ihr Studienplan muss individuell geplant werden. Ansprechpartner dafür ist das Studiendekanat.

Zu weiteren Informationen und zum Antragsformular gelangen Sie hier.

Antragsfristen

• bis zum 01.04. für das Sommersemester

• bis zum 01.10. für das Wintersemester

Der Bachelorstudiengang Chemie ist grundsätzlich teilzeitgeeignet

Da der Studienplan stark davon abhängt, in welchem Semester und mit welchem Leistungsstand Sie das Teilzeitstudium absolvieren, ist eine gute Planung sehr wichtig. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an die Studiengangskoordination, um Ihren geplanten Studienverlauf zu besprechen.