Teilzeitstudium

Das Studierendenhaus im Grünen.

Sie wollen oder können nicht Vollzeit studieren?

Dann bietet sich für Sie ein Teilzeitstudium an.

Das Teilzeitstudium wird jeweils für zwei aufeinander folgende Semester beantragt.

  • Es können max. 30 LP für das beantragte Studienjahr erbracht werden.
  • Der Semesterbeitrag muss in vollem Umfang bezahlt werden.
  • Die Regelstudienzeit verlängert sich pro Studienjahr.
  • Studienplanung mit Studiengangskoordination absprechen (Studierbarkeit).

Weitere Infos und Beispielplan

Ihr Studienplan muss individuell geplant werde. Zur Orientierung stellen wir Ihnen hier  ein mögliches Beispiel zur Verfügung.

Zu weiteren Informationen und zum Antragsformular gelangen Sie hier.

Antragsfristen

• bis zum 01.04. für das Sommersemester

• bis zum 01.10. für das Wintersemester

Der Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie ist grundsätzlich Teilzeit geeignet

Da der Studienplan stark davon abhängt, in welchem Semester und mit welchem Leistungsstand Sie das Teilzeitstudium absolvieren, ist eine gute Planung sehr wichtig. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an die Studiengangskoordination, um Ihren geplanten Studienverlauf zu besprechen.