Personenbezogene Daten

Was sind "personenbezogene Daten"?

Der in der EU-DSGVO verwendete Begriff "personenbezogene Daten" impliziert (wie auch bisher nach dem NDSG) "personenbeziehbare" Daten. Gemäß Art. 4 Abs. 1 EU-DSGVO umfasst der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie zu einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Beispiele für personenbezogene Daten sind:

  • allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.);
  • Kennnummern (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Nummer bei der Krankenversicherung, Personalausweisnummer, Matrikelnummer usw.);
  • Bankdaten (Kontonummern, Kreditinformationen, Kontostände usw.);
  • Online-Daten (IP-Adresse, Standortdaten usw.);
  • physische Merkmale (Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Statur, Kleidergröße usw.);
  • Besitzmerkmale (Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Grundbucheintragungen, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten usw.);
  • Kunden- bzw. Lieferantendaten (Bestellungen, Adressdaten, Kontodaten usw.);
  • Werturteile und Leistungsnachweise (Schul- und Arbeitszeugnisse usw.).

Personenbeziehbar können unter gegebenen Umständen bereits sehr simple (und an sich eher unverfänglich erscheinende) Merkmale wie z.B. die Augen- oder Haarfarbe sein (s.o.). Beispiel: An einer Klausur haben nur 3 Studierende teilgenommen, darunter ein Studierender mit brau­ner Augenfarbe.
Die Aussage, dass ein braunäugiger Teilnehmer die Klausur nicht bestanden hat, macht diese Person für bestimmte andere Personen identifizierbar, so dass die Angabe der Augenfarbe hier ein personenbezogenes Datum darstellt.