Der Termin der mündlichen Ergänzungsprüfung wird vom zuständigen Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt. Er wird in Absprache mit den Prüfenden und dem Prüfling spätestens einen Monat nach Notenbekanntgabe der schriftlichen Leistung festgelegt. (Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nicht später als bis zum Ende des dritten Monats nach Notenbekanntgabe der schriftlichen Leistung stattfinden.)
Der Termin der mündlichen Ergänzungsprüfung wird vom zuständigen Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt. Er wird in Absprache mit den Prüfenden und dem Prüfling spätestens einen Monat nach Notenbekanntgabe der schriftlichen Leistung festgelegt. (Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nicht später als bis zum Ende des dritten Monats nach Notenbekanntgabe der schriftlichen Leistung stattfinden.)