Aufgaben

Aufgaben und rechtliche Grundlagen

Der Betriebsarzt ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Technischen Universität beratend tätig.

Die Aufgaben des Betriebsarztes ergeben sich im wesentlichen aus dem:

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG) und der
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Der Betriebsarzt ist an der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen beteiligt, insbesondere aus dem:

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) .