Gewährung erneuter Anmeldung von bereits abgemeldeten Prüfungen

Update, Fristen und Link zum Formular

Studierenden, die auf Grund der Ad-hoc-Umstellung der Prüfungen von Präsenz auf Online-Format von Prüfungen zurückgetreten sind (Abmeldung), wird die Möglichkeit eingeräumt, sich für die entsprechenden Prüfungen wieder anzumelden. Dies ist eine Maßnahme, die die Einführung des limitierten Freiversuchs flankiert.

Zur Wiederanmeldung beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Das Stellen von Anträgen auf Wiederanmeldung ist ab sofort möglich!
  • Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Wiederanmeldung ausschliesslich das auf der Hompage der Fakultät für Maschinenbau im Bereich Studium  zur Verfügung gestellte Formular:
    Website RECALL - Erneute Anmeldung

Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung folgende Fristen und Regelungen gelten:

  • Alle Anträge auf Wiederanmeldung müssen bis spätestens 28.02.2021 gestellt werden!
  • Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Wiederanmeldungen können nur für Prüfungen vorgenommen werden, deren Termin frühestens vier Tage nach dem Datum der Antragstellung angesetzt sind.
    Beispiele:
    Für Prüfungen, die montags stattfinden, muss die Wiederanmeldung spätestens am davorliegenden Donnerstag eingehen. Für Prüfungen, die mittwochs stattfinden, muss die Anmeldung spätestens am davorliegenden Samstag eintreffen.