Drittversuch-Regelung

Liebe Studierende,

sofern Sie Ihren 3. Versuch nicht bestanden haben, teilen Sie uns bitte fristgemäß mit, ob Sie an der mündlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen möchten oder den limitierten Freiversuch in Anspruch nehmen werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird in Präsenz stattfinden. Über die genaue Regelung informieren Sie sich bitte bei Ihrem Prüfungsamt.