Patensystem

Für Beschäftigte die über einen längeren Zeitraum nicht vor Ort sind und den persönlichen Kontakt halten möchten.

Ziel des Patensystems

Bei längerer Abwesenheit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters soll das Patensystem den Kontakt zur TU Braunschweig erhalten und einen kontinuierlichen Informationsaustausch ermöglichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen hierdurch auf dem "Laufenden" bleiben und ihre soziale Integration beibehalten. Hierdurch soll u.a. der spätere Wiedereinstieg in den Berufsalltag erleichtert werden. Die Teilnahme am Patensystem ist ein freiwilliges Angebot.


Zielgruppe

Mütter im Mutterschutz, Mütter und Väter in Elternzeit, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die zur Pflege eines Angehörigen beurlaubt sind oder die aus einem anderen nicht dienstlichen Grund (evtl. auch bei einer längeren Erkrankung, deren Verlauf kurzzeitige Kontakte erlaubt) über einen längeren Zeitraum nicht an der TU Braunschweig vor Ort sind und den Kontakt aufrecht erhalten möchten.

Festlegung der Paten

Von der bzw. dem Vorgesetzten wird in Abstimmung mit den übrigen Kollegen der Einrichtung und mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter, die bzw. der zukünftig eine längere Zeit abwesend sein wird oder es bereits ist, eine Kollegin oder ein Kollege damit betraut, regelmäßigen Kontakt zu halten.

Im Idealfall hat die mit der Patenschaft betraute Person selbst Erfahrungen mit der Rückkehr aus der Elternzeit oder einer anders begründeten längeren Abwesenheit gemacht. Wird auf diesem Weg kein geeigneter Pate gefunden, soll der oder die Vorgesetzte die Patenschaft übernehmen.


Aufgaben der Patenschaft umfassen

• den regelmäßigen und gezielten Austausch über Neuerungen und Veränderungen des Arbeitsgebiets und über die aktuellen Geschehnisse an der TU,

• insbesondere bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Information über aktuelle Forschungsergebnisse und die Entwicklung des Fachgebiets,

• die Einbindung der abwesenden Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters, so weit wie gewünscht und möglich, in den Universitätsbetrieb,

• die Zusendung fachspezifischer Fortbildungsangebote und wichtiger Rundschreiben,

• die Information der abwesenden Kolleginnen und Kollegen über Personalversammlungen und Dienstausflüge,

• die Einbeziehung bei informellen Feierlichkeiten wie z.B. Weihnachts- und Geburtstagsfesten,

• die Unterstützung bei der Einarbeitung nach der Rückkehr aus der Abwesenheit. (Hier soll die Patin bzw. der Pate eine Begleitung anbieten, beim Aufbau interner und externer Netzwerke behilflich sein und auch als Ansprechperson bei auftretenden Problemen zur Verfügung stehen),

• sowie weitere relevante Themen.

Art und Häufigkeit der Kontakte

Die über einen längeren Zeitraum abwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchen regelmäßig die Patin bzw. den Paten an der TU. Unterstützend kann der Informationsaustausch per Telefon oder E-Mail erfolgen, wobei diese Form i.d.R. nicht die persönlichen Treffen ersetzen kann.

Die Häufigkeit der Treffen hängt von der Art der Tätigkeit ab und dem sich daraus ergebenden Informationsbedarf sowie von den Wünschen der/des betreffenden Mitarbeiter/innen. Angedacht ist ein Zeitintervall zwischen zwei Wochen und drei Monaten für die Treffen.

Die Verantwortlichkeit für diesen Kontakt und Austausch liegt in dem jeweiligen Institut bzw. der jeweiligen Fachabteilung. Die von der Patin bzw. dem Paten hierfür aufgewendete Zeit gilt als Arbeitszeit.


Erstattung der Fahrtkosten

Eine Erstattung der Fahrtkosten ist grundsätzlich nicht möglich.


Versicherungsschutz

Die abwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind während ihres Aufenthalts an der TU über die Landesunfallkasse versichert, entsprechendes gilt für den Weg hin und zurück.

Formalisierung

Die Patin bzw. der Pate und die/der für längere Zeit abwesende Mitarbeiter/in schließen, soweit planbar, rechtzeitig vor Eintritt der Abwesenheitsphase eine Vereinbarung ab (Vordruck), in der sie eine gegenseitige Unterstützung, die Kontaktdaten und die Häufigkeit der Kontaktaufnahme festhalten. Diese Vereinbarung wird ebenfalls von der Instituts- bzw. Abteilungsleitung unterschrieben. Zur statistischen Erfassung bitten wir Sie, den Abschluss der Vereinbarung formlos dem Familienbüro mitzuteilen.

Audit fgH

Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen der Zielvereinbarungen zum Audit fgH aus dem Handlungsfeld Personalentwicklung.

Kontakt

Anke Meyer

Personalentwicklung

Bültenweg 88, 2 OG, R. 201

38106 Braunschweig

Tel. 0531/391-4358

E-Mail: anke.meyer@tu-bs.de

www.tu-braunschweig.de/abt13

Anne-Christin Eggers
Familienbüro

Pockelsstraße 11 (im Haus der Wissenschaft)
Raum 046b, EG

38106 Braunschweig
Tel.: 0531/391-4536
E-Mail: a-c.eggers@tu-braunschweig.de

Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Meyer und Frau Eggers gern zur Verfügung.