Datenschutz

Datenschutzerklärung zu den Wahlen der Studierendenschaft der TU Braunschweig

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Der Übergeordnete Wahlausschuss der Studierendenschaft der TU Braunschweig
Die/der Vorsitzende
c/o AStA der Studierendenschaftder TU Braunschweig
Katharinenstraße 1, 38106 Braunschweig

 

Betroffene Daten(kategorien):
Diese Erklärung betrifft deinen Namen, deine Matrikelnummer, deinen Studiengang und deine gemeldete Semesteradresse.
Kandidierst du oder bist du Vertrauensperson einer Liste, so gibst du gegebenenfalls weitere Daten auf dem entsprechenden Formular an, insbesondere ein Listenkennwort und Kontaktdaten (Email und Telefon).
Wählst du unter Benutzung deiner TU Card, so werden die dort gespeicherten Daten zur Ausführung des Wahlvorgangs genutzt. Anschließend werden im TUCard System (Karte und EDV-Struktur samt Aufwerter und Validierunsgdrucker) entsprechende Merkmale hinterlegt, die ein erneutes Wählen verhindern.

Erhebung und Verarbeitung
Erhoben werden diese Daten durch das Immatrikulationsamt und den Wahlleiter der TU. Kandidierst du oder bist du Vertrauensperson einer Liste hast du auf dem entsprechenden Formular Daten angegeben.
Der ÜgWa verarbeitet diese Daten zur Prüfung der eingereichten Wahlunterlagen, Organisation der Wahl und bei Zweifeln zur Kontaktaufnahme.
Gegebenfalls werden diese Daten zur Entscheidung einer Wahlbeschwerde herangezogen.
Wirst du gewählt, so werden dein Name, dein Listenkennwort und deine Stimmenzahl im Zusammenhang mit deinem Wahlkreis öffentlich bekannt gemacht.
Deine Adresse, E-Mail Adresse und bei Zweifeln deine Telefonnummer werden an den/die Vorsitzende des Gremiums in das du gewählt wurdest, weitergegeben.

Speicherung
Die im Wählerverzeichnis angegebenen Daten werden nach Ende desjenigen Jahres gelöscht, für dessen Wahl sie erfasst wurden.
Deine auf Wahlvorschlagslisten angegebenen Daten werden 50 Jahre lang gespeichert. Gleiches gilt für die Ergebnisse der Wahl, also insbesondere das Kennwort der Liste auf der du kandidiert hast und deine Stimmenzahl.

Diese Fristen richten sich nach der Archivordnung der TU Braunschweig.

Deine Rechte
Du hast nach der DSGVO folgende Rechte:
 Auskunft: Du kannst jederzeit vom ÜgWa Auskunft über deine dort gespeicherten Daten erhalten (E-Mail an uegwa@tu-braunschweig.de) Wegen der Verknüpfung der Datenerhebung sind solche Anfragen gegebenfalls an das Immatrikulations- oder Wahlamt der TU zu richten.
– Löschung: Deine Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen / rechtlichen Fristen gelöscht (diese richten sich nach der Archivordnung der TU BS). Ein Recht auf vorzeitige Löschung besteht nicht.
– Berichtigung: Du kannst jederzeit die Berichtigung deiner Daten verlangen (E-Mail an uegwa@tu-braunschweig.de). Wegen der Verknüpfung der Datenerhebung sind solche Anfragen gegebenfalls an das Immatrikulations- oder Wahlamt der TU zu richten.
– Datenübertragbarkeit: Du kannst jederzeit einen maschinen lesbaren (d.h. elektronischen) Auszug deine Daten in einem gängigen Format verlangen. Wegen der Verknüpfung der Datenerhebung sind solche Anfragen gegebenfalls an das Immatrikulations- oder Wahlamt der TU zu richten.

Beschwerderecht
Beschwerden bezüglich der Einhaltung des Datenschutzes können an den zuständigen Datenschutzbeauftragten der TU Braunschweig (Tel.+49(0)531/391-7654, E-Mail: datenschutz@tu-braunschweig.de) gerichtet werden.
Beschwerden können auch an die Landesbeauftragte für Datenschutz gerichtet werden: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover

Besondere Hinweise für Jagdurnen-Anträge
Die auf diesem Formular angegebenen Daten werden von dir aufgrund deiner Einwilligung erhoben.
Sie werden vom ÜgWa zur Organisation der Jagdurne verwendet.
Die Löschung erfolgt nach Ende des jeweiligen Wahlzeitraums.
Die übrigen oben genannten Rechte bleiben unberührt.

Besondere Hinweise für Gremienbescheinigungs-Anträge
Die auf diesem Formular angegebenen Daten werden von dir aufgrund deiner Einwilligung erhoben.
Sie werden vom ÜgWa mit weiteren Datenquellen abgeprüft und anschließend dem Präsidium des Studierendenparlaments zur Ausstellung der Bescheinigung verwendet.
Sie werden vom ÜgWa und dem SP-Präsidium nach fünf Jahren gelöscht.
Eine vorzeitige Löschung kann verlangt werden.

Die übrigen oben genannten Rechte bleiben unberührt.

Besondere Hinweise für eingereichte Wahlwerbung
Die auf diesem Formular angegebenen Daten werden von dir aufgrund deiner Einwilligung erhoben.
Die auf dem Antragsformular angegebenen Daten zu deiner Person wird dem ÜgWa zur Verfügung gestellt, um die Veröffentlichung der Werbung sicherzustellen.
Eine Löschung der gespeicherten Informationen kann jederzeit beantragt werden und hat die Löschung der Werbung zur Folge.
Die übrigen oben genannten Rechte bleiben.