Nein, eine händische Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Die Online-Bestätigung der Kandidatur im Wahlvorschlagstool ersetzt die bisher erforderliche eigenhändige Unterschrift.
Ausnahme: Sollten Sie sich allerdings entscheiden, in diesem Jahr letztmalig die Papierform zum Einreichen der Wahlvorschläge zu verwenden, muss diese weiterhin mit den händischen Unterschriften im Original im Wahlamt abgegeben werden.
Alle Kandidierenden müssen ihre Kandidatur bis spätestens 27.11.2026, 12:00 Uhr online bestätigen. Die weiteren Fristen sind in der Wahlausschreibung festgelegt und verbindlich.
Erst wenn alle Kandidierenden ihre Kandidatur online bestätigt haben und das Wahlamt die Wahlberechtigung aller Kandidierenden geprüft hat. Die listenverantwortliche Person erhält dann die E-Mail „Zulassung Ihrer Wahlvorschlagsliste / Approval of your list of candidates“.
Grundsätzlich kann jede Person eine Wahlvorschlagsliste anlegen. Mit dem Anlegen übernehmen Sie automatisch die Rolle der listenverantwortlichen Person. Nur Sie können die Liste anschließend digital bearbeiten und Kandidierende eintragen.
Die Anzahl ist im Tool nicht begrenzt. Es können so viele Personen eingetragen werden, wie gemäß den Regularien des Gremiums kandidieren dürfen, zuzüglich den Vertretungspositionen.
Nein. Nach der digitalen Freigabe kann die Liste online nicht mehr verändert werden. Tragen Sie deshalb vor der Freigabe alle Kandidierenden vollständig ein.
Sollen nachträglich weitere Personen kandidieren, muss eine neue Liste mit demselben Listennamen und derselben Vertrauensperson angelegt werden.
Ja, der aktuelle Bearbeitungsstand ist jederzeit im Tool unter „Wahlvorschläge ansehen“ einsehbar. Dort sehen Sie über Bestätigungshaken, ob die Liste abgegeben und vom Wahlamt/ÜgWa freigegeben wurde.
Zusätzlich erhalten Sie E-Mails: nach der Freigabe der Liste, sobald alle Kandidierenden ihre Kandidatur bestätigt haben, und bei der Zulassung der Liste.
Gegebenenfalls ja. Das Wahlamt prüft die Wahlberechtigung aller Kandidierenden und fordert bei Bedarf eine Zugehörigkeitserklärung einzelner Personen an.
Ja. Die Eintragung auf die Liste erfolgt durch die listenverantwortliche Person. Sie müssen Ihre Kandidatur anschließend jedoch selbst online im Wahlvorschlagstool bestätigen und dort ggf. fehlende Angaben ergänzen (z. B. Fakultät, Studiengang, Matrikelnummer).
Mit der digitalen Bestätigung erklären Sie Ihr Einverständnis mit Ihrer Aufstellung auf der Wahlvorschlagsliste sowie, dass Sie im Falle Ihrer Wahl das Mandat annehmen werden. Zugleich bestätigen Sie, dass die zu Ihrer Person gemachten Angaben zutreffend sind.
Lehnen Sie die Kandidatur im Wahlvorschlagstool unter „Kandidatur erklären“ ab. Die Vertrauensperson der Liste wird darüber informiert. Bitte beachten: Die Ablehnung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Liegt Ihre Online-Bestätigung bis 27.11.2026, 12:00 Uhr nicht vor, fehlt die erforderliche Willenserklärung. Sie können dann nicht zur Wahl zugelassen werden und werden vom Wahlvorschlag ausgeschlossen.
Sobald die Liste freigegeben wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung zur Bestätigung. Ihre Angaben sehen Sie im Wahlvorschlagstool unter „Kandidatur erklären“. Bitte prüfen Sie diese vor Ihrer Bestätigung sorgfältig.
Melden Sie sich trotzdem im Wahlvorschlagstool an und öffnen Sie „Kandidatur erklären“. Ist dort keine Liste zu sehen, wenden Sie sich an die Vertrauensperson Ihrer Liste oder an das Wahlamt.
Orientieren Sie sich an der ausführlichen Anleitung und der Checkliste auf der Webseite des Wahlamts. Bei Unsicherheiten oder Rückfragen wenden Sie sich direkt an das Wahlamt oder das ÜgWa.