Kündigung der „DV 30 - Übernahme von Auszubildenden“ durch die Dienststelle

Die Dienstvereinbarung DV 30 zur befristeten Übernahme von Auszubildenden an der TU Braunschweig wurde zum 31. Dezember 2025 von der Dienststelle gekündigt.

Der Personalrat bedauert dies sehr, zumal der Bedarf an einer befristeten Weiterbeschäftigung insbesondere bei den über den betrieblichen Bedarf hinaus ausgebildeten Auszubildenden nach wie vor besteht. Deshalb setzt sich der Personalrat dafür ein, eine neue Dienstvereinbarung auf den Weg zu bringen, die allen interessierten Auszubildenden eine befristete Weiterbeschäftigung und damit einen erleichterten Berufseinstieg ermöglicht sowie die Attraktivität der TU Braunschweig als Arbeitgeberin stärkt.