Der Personalrat hat die DV 19 gekündigt, weil die Fernseh- und Videoüberwachungsanlage bzw. Türsicherungsanlage seit mehreren Jahren nicht mehr betrieben wird. Eine Dienstvereinbarung ist somit nicht mehr erforderlich.
Da die vorhandenen technischen Einrichtungen entweder dauerhaft funktionsfähig zu halten sind oder – sofern eine Nutzung nicht mehr beabsichtigt ist – fachgerecht außer Betrieb zu nehmen und zurückzubauen sind, fordert der Personalrat den GB3 zum Rückbau auf. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Instandhaltungspflicht und den allgemeinen baurechtlichen Anforderungen.