Je vollständige 30 Leistungspunkte anerkannter Leistungen wird um 1 Fachsemester hochgestuft. Dies gilt auch bei Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland.
Weitere Informationen finden Sie auf den Studiengangsseiten der Fakultät 6.
Alle Studierenden werden gemäß § 18 der neuen BPO für den 1-Fach-Bachelor Erziehungswissenschaft und den 2-Fächer-Bachelorstudiengang serviceüberführt. Das bedeutet, dass zunächst einmal für alle bereits eingeschriebenen sowie auch für neue Studierende die neuen Prüfungsordnungen gelten.
Wer sein Studium nach der bestehenden (dann alten) Ordnung abschließen möchte, muss dafür bis zum 14.01.2022 einen Antrag an seinen Prüfungsausschuss stellen. Einen Antrag stellen kann nach aktueller Lage nur, wer innerhalb der Regelstudienzeit plus 5 Semester bei BA-Studiengängen liegt. (In der BA-Ordnung stehen nur 2 Semester. Hier greift die Corona bedingte Erhöhung der Regelstudienzeit, also jeweils + 3 Semester.)
Ich bin geschlechtsneutral. Bitte nutzen Sie eine geschlechtsneutrale Anrede, z.B. "Guten Tag/Hallo Janine Werner/J.Werner". Bitte benutzen Sie z.B. meinen Namen an Stelle von männlichen oder weiblichen Pronomen.